Frostschaden Mieter

Hallo,
ich bewohne eine Mietwohnung und bin am Freitag Abend weggefahren (Sonntag wiedergekommen) und habe die Thermostate auf 15°gedreht. Einen Tag später ist die Leitung zu unserem Spülkasten eingefroren. Diese liegen in der Wand im (unisoliertem Kniestock des Hauses wo ich nicht rankomme auch keine Isolierung zu den Dachziegeln)Es war sicher sehr kalt zu dieser Zeit und da ist die Zulaufleitung für den Spülkasten eingefroren. Das Badezimmer wurde vor unseren Einzug neu gemacht incl. Spülkasten.
Frage: Kann mich der Vermieter jetzt auf Schadensersatz verklagen das ich nicht genug geheizt habe? (es war ein Eisblock im Spülkasten vermutlich „mangelnder Isolierung“)
Schnelle Antwort wäre schön!

hallo kiambaki,
zu deiner anfrage habe ich mehrere fragen.
ist der schaden in der zeit vom 3. bis 5. august 2012 eingetreten
hat das badezimmer, in dem sich der spülkasten befindet, einen heizkörper, war er aufgedreht
gab es tatsächlich erheblichen frost, die temperaturen beim wetterdienst erfragen
war damit zu rechnen, dass es frost geben könnte wetteransage
hast du den schaden bereits gemeldet.
wenn du nicht damit rechnen konntest, dass es strengen nachtfrost geben würde und du alle anderen fragen mit ja beantworten kannst, ist das keine mangelnde sorfaltspflicht,
hat der vermieter dich bei einzug darüber informiert, dass die leitung leicht einfriert
wie hoch war die temperatur bei rückkehr in der wohnung.
was steht zum heizen im mietvertrag
evtl hast du anspruch auf mietminderung.
gehört die wand und der kniestock zu deiner wohnung
bitte melde dich gerne wieder
lg ingrid = zwillingsjungfrau