Ich habe folgendes Problem:
Mein Handy von Vodafone war jetzt zum fünften Mal kaputt und jetzt habe ich im Internet ein Gerichtsurteil gegen Vodafone gefunden in dem steht, dass einen ein defektes Handy zur fristlosen Kündigung berechtigt. Wir haben das Handy jetzt zum fünften Mal zurück geschickt und haben jetzt auch eine Gutschrift für den vergünstigten Kaufpreis erhalten, aber die fristlose Kündigung erkennen die von Vodafone nicht an, obwohl wir eine Kopie des Gerichtsurteils mit geschickt haben. Was kann ich jetzt tun, wenn die die Kündigung nicht anerkennen wollen. Da ich mir aufgrund dieser schlechten Erfahrung auch kein anderes Handy nehmen will, sehe ich ja auch nicht ein, die Grundgebühr weiter zu bezahlen, wo ich ja jetzt auch kein Handy mehr habe. Muß ich mir jetzt einen Anwalt nehmen, um aus dem Vertrag raus zu kommen oder gibt es eine andere Möglichkeit.
Bitte helft mir schnell.
Danke
Hi
Schau mal ein bißchen im Archiv um. Was kann Vodafone dafür, daß
Du ein schlechtes Handy hast? Sie haften zwar dafür, weil sie es
Dir verkauft haben, das hat aber mit dem Vertrag nix tu tun.
(Wenn Dein Fernseher kaputt ist, ist das der GEZ auch wurscht.)
Zeig mal das Urteil her,
Gruß
Gerald
Hallo Gerald,
Hier der Urteilsspruch und der widerlegt eigentlich genau das was Du sagst. Hier haftet sehr wohl der Mobilfunkbetreiber und laut diesem Urteil ist auch sehr wohl eine Kündigung möglich.:
Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00).
tanja
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Hi
(Az: 34 C 3564/00).
ich kenne das Urteil nicht und kann Dir auch nicht sagen,
ob es (noch) Gültigkeit hat. Das wissen die im Rechtsbrett
sicher besser.
Gruß
Gerald
Ich weiß auch nicht, ob das Urteil noch gültig ist, aber wenn doch einmal so entschieden wurde, dan sehen die Chancen doch ganz gut aus, denke ich. Ausserdem kommen doch die von Vodafone in dem Fall nicht mehr ihrem Vertrag nach, denn ich bezahle meine Grundgebühr ja um das Telefon damit abzubezahlen und haben tue ich ja jetzt keines mehr, und zahle die Gebühr trotzdem weiter und das kann es ja wohl nicht sein, denn wenn ich fünf Mal umtausche kann ich auch bei einem normalen Kaufvertrag raus und muß die Wandlung nicht akzeptieren. Meinen Vertrag machte ich ja unter der Voraussetzung, dass ich dieses Handy dazu möchte. Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt indem ich meine Gebühren zahle und die von Vodafone haben ihre Pflicht wohl jetzt nicht mehr erfüllt, also muß ich aussteigen können, so sehe ich das zumindest. Werde ich wohl doch mal zum Anwalt gehen müssen.
Danke für Deine Antworten
Tanja
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Hallo,
wie das rechtlich mit Urteilen und dem weiteren Gebrauch aussieht kann ich dir nicht sagen, aber AFAIR existiert auch ein Urteil, welches genau das Gegenteil von dem sagt was du rausgesucht hast.
Warum wolltest du denn zu Vodafone? Wenn dir die Tarife und die Verfuegbarkeit zusprechen sollte man wohl kaum wegen eines defekten Handys komplett das Netz wechseln. Das mitlerweile Handys eingeschickt und genauso wieder zurueckgeschickt werden ist leider grausame Realitaet. Passiert bei anderen Betreiber auch so.
Wende dich doch mal ins Rechtbrett und frag nach was man mit einem Urteil machen kann. Soweit ich weiss ist es nur von einem Amtsgericht und nicht von einem Oberlandesgericht.
Ciao! Bjoern
Hi,
Jurist bin ich natürlich auch nicht, aber Dein Fall kommt häufig vor: viele Handys gehen im Laufe der 2jährigen Vertragsbindung kaputt - und oft stellt sich dann, wie bei Dir, die Frage ob man den Mobilfunkvertrag wegen des defekten Gerätes kündigen kann.
Und regelmäßig ist die Antwort: nein, das geht nicht. Du kannst auch nicht sagen „ich zahle keine Steuern und keine Versicherung wenn mein Auto in der Werkstatt steht oder ich in Urlaub bin“.
Dein Netzbetreiber stellt Dir sein Netz zur Benutzung zur Verfügung - und das auch wenn Dein Handy nicht funktioniert. Insofern kannst Du wegen des defekten Handys nicht einfach den Mobilfunkvertrag aufkündigen.
Deine Ansprüche richten sich hier gegen Hersteller und Händler des defekten Gerätes. Natürlich ist der Händler oft auch der Netzbetreiber, aber das sind trotzdem 2 Paar Schuhe.
Was Du tun kannst: Der Händler darf bei einem defekten Gerät 2x nachbessern, d. h.: Handy hat einen Fehler, Du reklamierst. Händler repariert/schickt das Handy zur Reparatur ein, es kommt zurück, funktioniert immer noch nicht - Du reklamierst wieder. Dann bekommst Du das Gerät erneut zurück und immer noch will es nicht funktionieren, der Fehler ist immer noch da.
Dann kannst Du wahlweise verlangen daß der Händler das Gerät zurücknimmt und Du ein neues Telefon bekommst, oder Du kannst Dir Dein Geld zurückgeben lassen (die Zuzahlung, die Du für das Handy ausgegeben hast), oder ihr einigt euch auf „Minderung“, also der Händler erstattet Dir einen Teil des Kaufpreises wenn es kein gravierender Fehler ist und Du mit dem Mangel leben kannst, aber natürlich wegen des Fehlers ein geringerwertiges Gerät hast.
Achtung - die Zählung der Nachbesserungen bezieht sich nur auf das immer gleiche Problem. Wenn diese 5 Reparaturversuche also wegen 5 verschiedenen Problemen stattfanden hast Du theoretisch keine Nachbesserungen im oben beschriebenen Sinne gehabt.
Allerdings würde ich dann trotzdem aufgrund der Häufigkeit der Fehler darauf bestehen daß Du ein neues Gerät bekommst weil es Dir nicht zuzumuten ist daß Dir ein Gerät mit so vielen Fehlern, das mehr in den Werkstätten und bei der Post unterwegs ist als daß Du es nutzen kannst, untergejubelt wird.
Ich würde Dir auch raten trotz des vielen Ärgers freundlich zu bleiben und nicht „den dicken Otto“ zu machen. Jeder wird einsehen daß es so nicht weitergehen kann und Du jetzt zu Recht ein problemfreies Gerät haben möchtest. Man wird Dir dann sicher entgegen kommen und Dir ein neues Gerät geben - das hast Du bei all dem Ärger auch redlich verdient. Aber verscherze es Dir nicht indem Du frech und unhöflich bist - dann stellt man sich am anderen Ende womöglich auch quer - machen kannste ja nix dagegen wenn die erstmal keinen Austausch arrangieren. Also freundlich bleiben und sachlich darlegen daß Du genug Ärger hattest und nun einfach nur ein funktionierendes Gerät haben möchtest…
Aber vergiß die Geschichte daß Du aus dem Vertrag herauskommst. Wie gesagt, das versuchen jeden Tag dutzende Leute weil tagtäglich Handys kaputt gehen und wenn die Netzbetreiber darauf immer eingehen würden hätten sie bald keinen einzigen Vertragskunden mehr.
Bei manchen Leuten hat man irgendwie auch das Gefühl daß die „mal eben“ einen Handyvertrag machen, mit einem neuen Gerät herumspielen wollen und wenn die Neulust verflogen ist taucht dann ein angeblicher Fehler auf, wegen dem sie kündigen wollen… Oder man möchte keine 2 Jahre abwarten sondern schon nach 1 Jahr ein neues Handy und einen neuen Vertrag haben - und plötzlich entdecken sie einen Fehler… Will ich Dir nicht unterstellen, aber das kommt eben sehr häufig vor.
Bei dem von Dir gefundenen Urteil gibt es garantiert irgendeinen Haken, warum das in dem Fall mit der Kündigung möglich war. In der Regel funktioniert sowas aber nicht.
Gruß,
MecFleih
…
Und regelmäßig ist die Antwort: nein, das geht nicht. Du
kannst auch nicht sagen „ich zahle keine Steuern und keine
Versicherung wenn mein Auto in der Werkstatt steht oder ich in
Urlaub bin“.
…
Du kaufst Dein Auto ja auch nicht bei der Allianz oder beim Finanzamt!
Also nachvollziehbar ist es schon===>Nutzungsausfall?
Gruß von Mich
Hi,
Du kaufst Dein Auto ja auch nicht bei der Allianz oder beim
Finanzamt!
Also nachvollziehbar ist es schon===>Nutzungsausfall?
Na gut, Beispiele hinken immer ein wenig. Kannst Du denn den Händler, der Dir das Auto verkauft hat, bei einer Rückrufaktion oder Garantiereparatur für die an diesem Tag von Dir anteilig gezahlte Versicherungssumme rankriegen?
Rein theoretisch müßte er natürlich auch für Deine diesbezüglichen Schäden aufkommen - aber in der Praxis läuft es nicht so.
Vielleicht redet sich der Netzbetreiber damit heraus daß das Netz funktionierte, das Handy sollst Du beim Hersteller reklamieren, oder beim Betreiber des lokalen Shops, oder wo auch immer - nur nicht bei ihm. Am Ende wird sich das „totlaufen“ weil jeder es auf den anderen schiebt: eine Abteilung des Ablegers der outgessorcten Tochterfirma haftet nicht für den Franchisenehmer des Hauptkonzerns eines ausländischen Investorenkonsortiums im Besitz privater Anleger…
Gruß,
MecFleih