Hallo
Die Zuverdienstgrenze soll ja erhöht werden, dass man statt der 400 Euro nun soviel verdienen kann, dass es zusammen mit der Rente maximal das letzte Bruttogehalt ergibt.
Weiß jemand was genau mit letztem Bruttogehalt gemeint ist? Wirklich nur das allerletzte oder durchschnitt der letzten Arbeitsjahre.
Im konkreten geht es um meine Mutter. Sie war bis Anfang 2004 beschäftigt (die letzte Zeit davon allerdings lange krankgeschrieben), sie war dort ca 30 Jahre im selben Betrieb beschäftigt. Danach war sie arbeitslos. Im Herbst 2007 hat sie zwar einen neuen Job bekommen, auf Grund ihres Alters aber nur als Aushilfskraft, Verdienst 400 Euro.
Nun ist sie 60 geworden, hat Rente beantragt, da die 400 Euro zum leben ja nicht reichen und sie bislang ihr angespartes Geld mit verbrauchen musste (nun fast weg). Die 400 Euro könnte sie weiterhin verdienen, allerdings ist sie fit und würde auch mehr arbeiten wenn sich die Gelgenheit ergeben würde. Aber in ihrem Fall werden wohl die 400 Euro als letztes Einkommen gelten oder?
Vielen Dank!