Man kann sich wo und wann anmelden, wie man möchte.
Was passiert, falls Zweifel an der Anmeldung auftauchen?
In den Landesgesetzen sind sicherlich Bußgelder aufgeführt.
Aber zunächst passiert wohl sowas wie bei mir: Das Amt fragt mich, ob es korrekt ist, dass Person M. Mustermann bei mir gemeldet ist. Wenn überhaupt.
Falls ich dann „Nein!“ antworte, wird die Sache wohl weitergehen. Und evtl. mit einer amtlichen Abmeldung enden und noch mehr evtl. mit einem Bußgeld.
Ob im Zuge eines solchen Ereignisses ein Versicherer sich betuppt fühlen kann und einen höheren Tarif fordern kann für einige Wochen -
oder gar eine Strafanzeige Erfolg haben könnte wegen Betrugs,
halte ich rechtlich nicht für ausgeschlossen, praktisch aber so unwahrscheinlich wie eine Invasion vom Mars.
Aber man weiß ja nie …
Gruß aus Berlin, Gerd