Frühe Anmeldung von neuem Wohnsitz legitim/legal?!

Hallo zusammen,

darf man einen neuen Wohnsitz schon früher anmelden als man eigentlich einzieht (ca 1,5 Monate davor)? Also neue Wohnung als Hauptwohnsitz und in der Zwischenzeit die alte Wohnung als Nebenwohnsitz weiterlaufen lassen? Wenn man zB ein neues Fahrzeug kaufen/zulassen will und den doppelten Gang zum Amt und die doppelten Kosten vermeiden will?

Danke für eure Antworten!
Beate

Hallo,

darf man einen neuen Wohnsitz schon früher anmelden als man
eigentlich einzieht (ca 1,5 Monate davor)? Also neue Wohnung
als Hauptwohnsitz und in der Zwischenzeit die alte Wohnung als
Nebenwohnsitz weiterlaufen lassen?

Man darf es sicher :smile:, aber ob die Meldung auch angenommen wird…?!
Normalerweise werden nur Meldungen angenommen, wo das Einzugsdatum innerhalb einer Woche in die Zukunft lautet (aber auch nicht überall…). Die tatsächliche Einarbeitung in das Melderegister erfolgt dann aber erst zum tatsächlichen Einzugsdatum…da es programmtechnisch bei den meisten Meldebehörden nicht möglich ist, eine Anmeldung in die Zukunft zu speichern.

Viel Gruß von Tara

Hallo Tara,

vielen Dank für die Rückmeldung, aber mir ging es darum ob man sich jetzt, mit aktuellem Datum bereits anmelden könnte und nicht jetzt mit zukünftigem Datum - das hab ich wohl nicht klar genug dargestellt :wink:

Viele Grüße
Beate

Man kann sich wo und wann anmelden, wie man möchte.

Was passiert, falls Zweifel an der Anmeldung auftauchen?

In den Landesgesetzen sind sicherlich Bußgelder aufgeführt.

Aber zunächst passiert wohl sowas wie bei mir: Das Amt fragt mich, ob es korrekt ist, dass Person M. Mustermann bei mir gemeldet ist. Wenn überhaupt.

Falls ich dann „Nein!“ antworte, wird die Sache wohl weitergehen. Und evtl. mit einer amtlichen Abmeldung enden und noch mehr evtl. mit einem Bußgeld.

Ob im Zuge eines solchen Ereignisses ein Versicherer sich betuppt fühlen kann und einen höheren Tarif fordern kann für einige Wochen -

oder gar eine Strafanzeige Erfolg haben könnte wegen Betrugs,

halte ich rechtlich nicht für ausgeschlossen, praktisch aber so unwahrscheinlich wie eine Invasion vom Mars.

Aber man weiß ja nie …

Gruß aus Berlin, Gerd

Hi Beate,

vielen Dank für die Rückmeldung, aber mir ging es darum ob man
sich jetzt, mit aktuellem Datum bereits anmelden könnte und
nicht jetzt mit zukünftigem Datum - das hab ich wohl nicht
klar genug dargestellt :wink:

Viele Grüße
Beate

kann man machen, wäre aber -wenn man dort im Moment noch nicht wohnt- eine Scheinmeldung und sowas -wäre eine Ordnungswidrigkeit…:smile:

Viel Gruß von Tara

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