Hallo alle!
Ich wohne zur Untermiete in einer WG und Hauptuntermieter hat mir am 1.5.10 Kündigung vor die Tür gelegt in welcher aber kein Grund angegeben war, sondern nur das er mir fristgerecht zum 31.8.10 kündigt.
(wobei im Vertrag 3-monatige Frist angegeben ist).
Am gleichem Tag habe ich schon seine Anzeige im Internet gefunden wo er mein Zimmer zur Miete anbietet.
Meine Frage ist ob ich das Recht darauf habe schon vor dieser Zeit auszuziehen, da es in einer Studentenstadt eigentlich keine solche erst in 4 Monaten beziehbaren Wohnungen im Angebot gibt,
und wie siht es dann aus mit der Mietzahlung bis 31.8.?
Und sind das nicht eigentlich vier Monate von 1.5. bis 31.8. ???
Im Prinzip bin ich mit meinem Zimmer sehr zufrieden und es ist sehr umständlich in der Prüfungszeit im September frisch umgezogen zu sein.
Ich bin noch zimmlich ambivalent, einerseits will ich bleiben, aber doch nicht mit so einem Mensch der mir lieber Kündigung schreibt als mit mir zu sprechen.
Ich danke ganz herzlich für Eure Hilfe!