früher ausziehen bei Kündigung ohne Grund

Hallo alle!

Ich wohne zur Untermiete in einer WG und Hauptuntermieter hat mir am 1.5.10 Kündigung vor die Tür gelegt in welcher aber kein Grund angegeben war, sondern nur das er mir fristgerecht zum 31.8.10 kündigt.
(wobei im Vertrag 3-monatige Frist angegeben ist).

Am gleichem Tag habe ich schon seine Anzeige im Internet gefunden wo er mein Zimmer zur Miete anbietet.
Meine Frage ist ob ich das Recht darauf habe schon vor dieser Zeit auszuziehen, da es in einer Studentenstadt eigentlich keine solche erst in 4 Monaten beziehbaren Wohnungen im Angebot gibt,
und wie siht es dann aus mit der Mietzahlung bis 31.8.?
Und sind das nicht eigentlich vier Monate von 1.5. bis 31.8. ???
Im Prinzip bin ich mit meinem Zimmer sehr zufrieden und es ist sehr umständlich in der Prüfungszeit im September frisch umgezogen zu sein.
Ich bin noch zimmlich ambivalent, einerseits will ich bleiben, aber doch nicht mit so einem Mensch der mir lieber Kündigung schreibt als mit mir zu sprechen.

Ich danke ganz herzlich für Eure Hilfe!

Hallo Tante Clara,

leider kann ich Dir nicht helfen. Ich bin Laie und hatte selber vor einiger Zeit ein Mietproblem. Ich wünsche Dir aber in jedem Fall möglichst positive Antworten bezugnehmend Deines Anliegens.

mfg duftertyp

Hallo Duftertyp,

danke für deine Antwort!
Inzwischen habe ich mich auch schon etwas schlauer gemacht…

Gruß!
TC

Hallo Tante Clara,

entschuldigen Sie bitte die verspätete Nachricht. Ich hatte Urlaub. Da ich selber nur ein Laie bin kann ich Ihnen zu Ihrem Anliegen keine für Sie befriedigende Antwort geben.
Ich hoffe dennoch das Ihnen ausführliche Antworten welche hilfreich waren gegeben wurden.

mfg

Hallo,

Ich wollte mich nur noch lurz entschuldigen, weil ich meine ganzen Anfragen gar nicht beantwortet habe. Sie landen bei mir versehentlich im Spam Ordner.
Ich denke das Problem hat sich inzwischen geklärt.

Gruß
Iliane