Früher kündigen?

Liebe/-r Experte/-in,
nehmen wir mal an, jemand hätte einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem folgendes drin steht: Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist entspricht weder dem Tarif, noch § 622 (2) BGB. Gibt es eine Möglichkeit früher aus diesem Vertrag rauszukommen?

Hallo, leider kenne ich mich nicht detailliert aus, schreibe aber, was mir dazu einfällt. Ich würde versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erreichen, der Dich früher rausläßt. Möglichkeiten gibt es oft, wichtig ist, sich erst einmal an die andere Seite zu wenden und im Guten zu verhandeln. Juristische Aussagen kann ich leider nicht treffen, weil das nicht mein Metier ist. Ich kenne aber Fälle, bei denen ein Auflösungsvertrag die Lösung war. Alles Gute!

Hallo Barney
Die im BGB geregelten Kündigungsfristen sind Mindestvorgaben, Das heißt längere Fristen sind Legitim und können nur durch beidseitigem Einverständnis früher beendet werden.
MFG
Joachim