Hallo Fachleute,
folgende fiktive Geschichte: 2005 hat Frau X. eine Wohnung gekauft (vom Vater). Sie bekommt hierfür 8 Jahre lang die Eigenheimzulage Nehmen wir mal an Frau X. möchte nach 5 Jahren aus dieser Wohnung ausziehen. Hat sie dann noch Anrecht auf weitere 3 Jahre Eigenheimzulage?
Wenn nein, was wäre eine gute Lösung um diese doch zu bekommen?
LG
Hallo,
folgende fiktive Geschichte: 2005 hat Frau X. eine Wohnung
gekauft (vom Vater). Sie bekommt hierfür 8 Jahre lang die
Eigenheimzulage Nehmen wir mal an Frau X. möchte nach 5 Jahren
aus dieser Wohnung ausziehen. Hat sie dann noch Anrecht auf
weitere 3 Jahre Eigenheimzulage?
Nein, da keine Selbstnutzung mehr vorliegt.
Wenn nein, was wäre eine gute Lösung um diese doch zu
bekommen?
nicht ausziehen oder eine unentgeltliche Überlassung an Angehörige.
Gruß
Lawrence
Hallo Lawrence,
oder eine unentgeltliche Überlassung an
Angehörige.
Geht das auch an den Vater, der ja Verkäufer war??
Wie ist das wenn Frau X. in eine Wohnung umzieht und diese als ihre Zweitwohnung anmeldet?
LG