Frühere Führerscheinklasse M nun AM?

Hallo Community, ich benötige eine Experten Info zu diesem Thema:

Ich habe 2011 den Führerschein Klasse M gemacht. Mittlerweile ist dieses ja mit der Führerscheinklasse S zu der Klasse AM zusammengefasst.

Mein Problem ist nun, die Frage ob ich nun ohne Problem zu bekommen die Fahrzeuge der früheren Klasse S, also Leichtkraftfahrzeuge (25/45km/h) oder 49ccm Quads bewegen darf.

Ich hoffe meine Frage war verständlich, vielleicht hat ja noch jemand einen Auszug eines Gesetzes Textes damit ich dieses nachlesen kann.

Danke

schon hier klick gelesen?

N E I N

Quads schon deswegen nicht weil Du mit M nur 1-spurige fahren darfst.
Du darfst ausschließlich Mofas, also Fahrrad mit Hilfsmotor fahren.
Auch keine Roller.

So wie ich das lese haben M und S keine Ausnahmen, die sie aus dem Bereich AM nutzen dürfen.

Kannst Dich ja offiziell erkundigen, etwa beim TÜV ,Zulassungsstelle oder der Polizei.

MfG
duck313

Aber M und S gibt es ja nun nicht mehr, wie wird das denn dann im Führerschein vermerkt? Über welche Schlüsselzahl?

Hier ist eine Übersicht

01.01 Brille
01.02 Kontaktlinse(n)
01.06 Brille oder Kontaktlinsen
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
40 Angepasste Lenkung
50 Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer)
61 Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z. B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)
70 Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes z. B. „70.0123456789.NL“)
71 Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. B. ‚71.987654321.
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.02 Nur dreirädrige oder vierrädrige Fahrzeuge der Klasse AM
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05 Leichtkrafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06 Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt
80 Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
95 Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Per-sonenverkehr bis zum . . . erfüllt [zum Beispiel: 95 (01.01.14)]
96 Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zu-lässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg beträgt.

Ich bin damit leider überfordert

Dank für die Hilfe

Hallo!
Ich hab mir noch einmal die Anlage zur Führerscheinverordnung angeschaut.
So wie ich sie lese, bekommst du für deine Klasse M die neue Klasse AM ohne Einschränkung, keine Schlüsselzahlen.
Auch ein S-Besitzer bekäme Klasse AM ohne weiteres.

Wie gesagt, besser ist es immer wenn Du dich offiziell erkundigst bei Stellen, die es wissen müssen weil sie täglich damit zu tun haben.

MfG
duck313

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Aber auf jeden Fall erst nach Umtausch!

EDIT: Laut ADAC Tabelle wird S mit Schlüsselzahl getauscht.

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