Früheres Vermögen wird vom Bafög Amt angefordert

Hallo,

jemand beantragt Schüler-Bafög und bekommt einen 0-Bescheid da die Eltern zu viel verdienen. Im darauffolgenden Jahr wird elternunabhängig gefördert und so erhält er nach erneutem Antrag auch BaföG. Jahre später werden vom Amt die Vermögenswerte erneut angefordert gemäß § 60 Sozialgesetzbuch SGBI und § 28 BAföG.
Die Fragestellung lautet ob aufgrund der durch den Datenabgleich mit der Zentrale für Steuern ermittelten Kapitalerträge (einige hundert Euro) die der Antragssteller im Kalenderjahr in dem er mit der Ausbildung angefangen hat, also in dem Jahr als der 0-Bescheid kam, erzielt hatte Leistungen nach dem BAföG rechtmäßig erbrocht wurden.
Der Antragssteller kann jedoch nicht nachvollziehen, weshalb Leistungen unrechtmäßig erbracht worden sein sollten, da im zitierten Kalenderjahr aus dem nun Kontenauflösungen und Konten für die es Zinsen gab aufgelistet werden sollen ja wegen des 0-Bescheids kein Geld von der Stadt überwiesen wurde und sich die genannte Fragestellung ja erübrigt.
Kann der Antragssteller daher das neue Schreiben anfechten und die angeforderten Informationen verweigern? Oder wäre das nur gegangen, wenn auch im darauffolgenden Jahr kein Bafög gewährt worden wäre oder in keinem Fall?

Wir legen natürlich zu Grunde, dass die Vermögensfreigrenze von 5200€ am Tag der Antragsstellung auch nicht überschritten wurde.

Der Bafögempfänger muss alle Daten offenlegen, die die Höhe des Bafögs und die Bewilligung selber betreffen.
Dies betrifft u.a. die Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt des Antrages und alle Einkünfte während des Bewilligungszeitpunktes.

Hallo,

Wir legen natürlich zu Grunde, dass die Vermögensfreigrenze von 5200€ am Tag der Antragsstellung auch nicht überschritten wurde.

Na genau das soll vielleicht überprüft werden? Nur weil sowas Antragsteller angeben, muss es ja nicht zwangsläufig stimmen.
Diese Vermögensabfragen resultieren aus meiner Erfahrung jedoch nicht aus den gemeldeten Kapitalerträgen, sondern aus den gemeldeten Freistellungsaufträgen. Viele Leute haben der Einfachheit halber für den maximalen Betrag eine Freistellungserklärung eingereicht. Nun rechnet das BaföG-Amt eben so Pi mal Daumen: 801 Euro freigestellt -> macht bei 3-4% Zinssatz ein dahinter liegendes Vermögen von ca. 20.000 - 25.000€.

Grüße

ok, auf den Formblättern ist von Vermögensübertragungen innerhalb der letzten 6 monate vor Beginn der Ausbildung die Rede.
Da die Ausbildung Mitte September begonnen hat und offensichtlich nur die Zahlen der letzten 6Monate für die Bewilligung des BAföGs eine Rolle gespielt haben braucht er dann auch nur die Zahlen ab Mitte März im Antwortschreiben preisgeben und nicht wie gefordert vom gesamten Kalenderjahr (Januar/Februar/Anfang März)?