Ich ziehe in eine Wohnung in der noch nichts renoviert ist. Gibt es für solche Rohbauten eine bestimmte Übergabefrist die der Vermieter einhalten muss? Nun muss ja auch eine Zeit zum renovieren vor dem Einzug gewährleistet werden!??!
ODER?
Ich ziehe in eine Wohnung in der noch nichts renoviert ist.
Gibt es für solche Rohbauten eine bestimmte Übergabefrist die
der Vermieter einhalten muss?
Nein
Nun muss ja auch eine Zeit zum
renovieren vor dem Einzug gewährleistet werden!??!
Nein. Man mietet die Wohung wie man sie sieht. Wenn man vorher mit dem Vermieter ausmacht z.B. 2 oder 4 Wochen mietfrei zu bekommen, dann hat man Glück gehabt. einen Anspruch darauf hat niemand.
ODER?
oder nicht.
Dazu kann ich dir leider auch nichts sagen.
Die Whng muß renoviert sein bei Übergabe,oder auch nicht!Je nachdem was ihr ausgemacht habt.Wenn keine Renovierung dann brauchst du das beim Auszug auch nicht.
Lg Irena
Hallo Momo71
Juristerei kenne ich nicht
Liebe Jasmin,
vielen Dank für diese INFO, leider war ausgemacht, dass er auch das Bad renoviert und beide Nasszellen sollten gefließt sein. Leider steht darüber nichts im Mietvertrag - falls das jemand liest - immer alles schriftlich festhalten sonst steht ihr so doof da wie ich jetzt. Selbst der liebste Wolf hat scharfe Zähne schnniiieeeff.
Aber vielen Dank denke ich werde das auch noch schaffen alles wird gut.
LG Momo::
Ich ziehe in eine Wohnung in der noch nichts renoviert ist.
Gibt es für solche Rohbauten eine bestimmte Übergabefrist die
der Vermieter einhalten muss?Nein
Nun muss ja auch eine Zeit zum
renovieren vor dem Einzug gewährleistet werden!??!Nein. Man mietet die Wohung wie man sie sieht. Wenn man vorher
mit dem Vermieter ausmacht z.B. 2 oder 4 Wochen mietfrei zu
bekommen, dann hat man Glück gehabt. einen Anspruch darauf hat
niemand.ODER?
oder nicht.
Ich kenne mich mit diesen Sachen nicht aus, da ich eher aus der Transport und Logistik Branche komme.
Jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass eine solche Frist zum renovieren NICHT gewährt werden muss. Erst ab dem festgelegtem Einzugsdatum im Mietvertrag darf man rein rechtlich über die Wohnung verfügen. Wenn der Vormieter rechtzeitig ausgezogen ist und der Vermieter nichts dagegen hat, kann man jedoch schon vorher die Wohnung betreten und reovieren…so war es in meinem Fall zumindest bisher immer. Aber 100%ig kann ichs wie gesagt nicht sagen.
Gruß
Dank Dir trotzdem - selbst eigene Erfahrungen bringen mich ein Stückchen weiter
LG MOMO
Liebe Jasmin,
vielen Dank für diese INFO, leider war ausgemacht, dass er
auch das Bad renoviert und beide Nasszellen sollten gefließt
sein. Leider steht darüber nichts im Mietvertrag - falls das
jemand liest - immer alles schriftlich festhalten sonst steht
ihr so doof da wie ich jetzt. Selbst der liebste Wolf hat
scharfe Zähne schnniiieeeff.
Aber vielen Dank denke ich werde das auch noch schaffen alles
wird gut.
LG Momo::
Falls du Zeugen hast für diese Aussagen reicht das auch. Hast du die?
LG
Hallo Momo,
gute Frage, frag doch den neuen Vermieter einfach mal, wie das gedacht ist.
LG
Peggy