Hallo, ich habe aktuell einen Vertrag bei dem mir nicht ganz klar ist, wann ich zum nächsten Zeitpunkt kündigen kann. Geschrieben ist folgendes: “Der Auftrag ist für die Zeit vom 29.07.25 bis zum 01.01.26 fest abgeschlossen und kann danach von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.” Dadurch daß das Ende auf 1.1. terminiert wurde bedeutet es ja wohl, daß der Vertragspartner sich den Januar auch noch ‘erschlichen’ hat, korrekt?. Aber kann ich denn Ende Dezember 25 auf Ende Januar 26 kündigen? Oder kann ich erst NACH dem 1.1.26 eine Kündigung aussprechen, somit also im Januar erst auf Ende Februar kündigen?
Hallo,
der Beschreibung nach kannst Du dann zum 31.01.2026 kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob Du dem Vertragspartner Deine fristgerechte Kündigung schriftlich erst gegen Ende Dezember 2025 zukommen läßt, oder sie zum oben genannten Stichtag bereits nächste Woche übergibst.
LG
Hallo,
um was für eine Art von Vertrag handelt es sich denn eigentlich?
Im Übrigen kann von
ja wohl keine Rede sein, wenn der Vertrag auch Deine Unterschrift trägt. Oder unterschreibst Du so was ohne es zu lesen?
&tschüss
Wolfgang
Da erst “danach” - also insbesondere nach dem 31.12.25 gekündigt werden kann, die Kündigungsfrist aber einen ganzen Monat ist, kann m. E. nur zum 28.2. gekündigt werden:
Kündigung ist frühestens am 2.1. (evtl. am 1.1., ich würde es nicht so sehen) möglich. Ein ganzer Monat muss vergehen, bis die Kündigung wirksam wird. Vom 1.1. bis 31.1. ist aber kein ganzer Monat, wenn die Kündigung nicht genau am 1.1. um 0 Uhr eingeworfen wird. Darum plädiere ich für den 28.2.
Ob das so gedacht war, ist eine andere Frage.
Und auch, ob ich die Haare zu sehr spalte hier …
Bitte beachte den fett gedruckten Part in der Eingangsfrage. Daher bleibe ich beim 31.01.2026 zum frühestmöglichen Ausstieg im Rahmen einer fristgerechten Kündigung.
Wie ich in meiner Antwort bereits schrieb, könnte TE zur Fristwahrung theoretisch bereits jetzt schon die schriftliche und fristgerechte Kündigung an den Vertragspartner übergeben zu einem gewünschten Beschäftigungsende am 31.01.2026.
Ich möchte an dieser Stelle natürlich auch keine unnütze und wenig hilfreiche Haarspalterei zur Fragestellung betreiben, denn eventuell wurde der Vertrag inhaltlich ja wirklich nur versehentlich rechtlich mißverständlich formuliert.
Das kann wohl so sein, aber erst einmal steht da, dass erst ab dem 1.1. gekündigt werden kann, was wiederum heißt, dass der Vertrag frühestens am 29.2.2026 endet.
Ich würde dann halt einfach im Vorfeld darüber noch mal zielgerichtet mit dem Vertragspartner sprechen..
Das ist eine sehr pragmatische Antwort und damit ein sehr guter Vorschlag!
(Haarspalten macht Spaß, aber dem TE soll ja auch geholfen werden …
)
Danke für eure konstruktiven Beiträge bisher. Wie es aktuell aussieht ist der pragmatische Vorschlag der zielführendste. ![]()