Frühjahr: 30 Tage Urlaub / Sommer: Kündigung

Hallo,

ich habe nichts dergleichen vor, nur eine Frage aus Interesse:

Was passiert, wenn jemand im Januar-März seinen kompletten Jahresurlaub genommen habe und am 15.4. zum 1.6. kündigt.

Bekommt er vom neuen Arbeitgeber neuen Urlaub (15 Tage) und hat dann in diesem Jahr 45 Tage Urlaub? Oder bekommt er beim neuen Arbeitgeber keinen weiteren Urlaub? Oder wird ein Teil des Urlaubs im Januar-März (15 Tage) nachträglich zu unbezahltem Urlaub?

Grüße

Peter

Unter Vorbehalt
Hi!

Wenn NICHTS ANDERES vereinbart ist (was eh nur für den übergesetzlichen Teil geht):

Bekommt er vom neuen Arbeitgeber neuen Urlaub (15 Tage) und
hat dann in diesem Jahr 45 Tage Urlaub?

Wenn der neue AG eine „Urlauibsbescheinigung“ des alten AG haben will, bekommt der MA natürlich keinen weiteren Urlaub.

Er KANN allerdings trotzdem Urlaub gewähren.

Oder wird ein Teil
des Urlaubs im Januar-März (15 Tage) nachträglich zu
unbezahltem Urlaub?

Bereits gewährter Urlaub ist nicht zurückforderbar.

…wie gesagt: Wenn nichts anderes vereinbart ist…

LG
Guido