Frühpension wg. Dienstunfähigkeit -> Pensionshöhe?

Hi,
folgendes Problem:
Mein EX-Mann ist seit letztes Jahr nach 22 Jahren als Feuerwehrbeamter auf Frühpension geschickt worden wg. Dienstunfähigkeit. (er ist jetzt 41J.) Seine letzte Besoldungsgruppe war A8, monatliches netto war um die 2100 Euro (im Jahr 2005). Da er einer Zahlungsverpflichtung ggü. der Bank nicht nachkommt, wo wir leider zusammen für haften (hatten uns damals ein Eigenheim gekauft) interessiert mich, wie hoch ungefähr seine Pension jetzt sein wird wg. evtl. Pfändung!? Ein guter Bekannter meinte es müßte so um die 1600Euro liegen.

Hallo,

wenn der Mann bereits seit letztem Jahr in Pension ist, müßte er doch schon mal Pension und einen entsprechenden Bescheid bekommen haben. Insofern kann ich die Frage nicht nachvollziehen.

Abgesehen davon, wäre für eine Burteilung noch interessant, ob die DU aufgrund eines Dienstunfalles eintrat.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, ElBuffo,

Mein EX-Mann…

wenn der Mann bereits seit letztem Jahr in Pension ist, müßte
er doch schon mal Pension und einen entsprechenden Bescheid
bekommen haben. Insofern kann ich die Frage nicht
nachvollziehen.

er wird schon wissen, was er bekommt :smile:

Gruß Ralf

Moin, Struppi,

lass sich doch den Gläubiger darum kümmern, der schickt den Gerichtsvollzieher, und der kriegt bestimmt raus, wieviel er pfänden darf.

Gruß Ralf

Tja, das Problem ist nur die Gläubigerbank unternimmt vorerst nichts, was seinen Anteil angeht, da ja eine regelmäßige Geldeinzahlung meinerseits auf dem Konto eingeht. (O-Ton nach telef. Nachfrage) Da wir ja Gesamtschuldnerisch haften, ist es Ihnen egal; soll mich im Innenverhältniss an meinen EX wenden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, ElBuffo,

Mein EX-Mann…

wenn der Mann bereits seit letztem Jahr in Pension ist, müßte
er doch schon mal Pension und einen entsprechenden Bescheid
bekommen haben. Insofern kann ich die Frage nicht
nachvollziehen.

er wird schon wissen, was er bekommt :smile:

Na das denke ich auch. Also war der Scheidungstermin noch vor der Frühpensionierung. Unterhalt stand oder steht offenbar nicht zu. Sonst wüßte man es ja.
Wenn sich der Ex also unkooperativ anstellt, muss man womöglich tatsächlich warten, bis sich die Gläubiger melden. Die werden sich schon an beide wenden und schauen, wieviel zu pfänden ist. Müssen sie aber auch nicht. Dann bliebe wohl nur noch, sich selber im Innenverhältnis das Geld versuchen ranzuholen. Ein Anwalt wird dann schon einen Weg finden, herauszufinden, wieviel Pension ankommt und ob sich dann eine Klage überhaupt lohnt. Angesichts des umfangreichen Besoldungsrechts (Laufbahn, Bundesland, Alter, Dienstzeit usw. pp.) wird das wohl das Beste sein

Gruß