Ich bin zu 100 GDB schwerbehindert und in Frührente mit 58 Jahren.
Die Rente ist wirklich wenig (Scheidung) mit Wohngeld. und würde mir wirklich was dazu verdienen. Am Schreibtisch mit einem Computer.
Geht das überhaupt?? Oder was habe ich da für Abzüge?
wenn ich das richtig verstehe, hast Du eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - da ist meines Wissens keine Erwerbstätigkeit möglich, das widerspräche ja dem Grund der Rente. Genaueres sollte aber im Rentenbescheid zu finden sein.
wenn ich das richtig verstehe, hast Du eine Rente wegen
Erwerbsunfähigkeit - da ist meines Wissens keine
Erwerbstätigkeit möglich, das widerspräche ja dem Grund der
Rente.
Das ist leider völlig falsch.
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gibt es schon lange nicht mehr, sondern die heißt jetzt treffender Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man dauerhaft weniger als 3 Std- tgl/15 Std. wchtl. arbeiten…
Heisst aber auch, dass man bis zu dieser Std. Zahl und bis zu einem maximalen Verdienst bis 400,-- € brutto arbeiten darf.
Genaueres sollte aber im Rentenbescheid zu finden sein.
Erwerbsunfähig oder Berufsunfähig?
Zum Zusatzverdienst gering bis 400,00€ im Monat solltest Du das Finanzamt fragen.
Die Auskunft ist am sichersten.
Gruß
PiRo
Es gibt von der DRV zwei Renten!
Einmal die Teilerwerbsminderungsrente und dann noch die Volle Erwerbsminderungsrente!
Bei der Vollen Erwerbnsminderugsrente gilt
Frührentner, deren monatlicher Nebenverdienst nicht mehr als 400,-- € beträgt, brauchen keine Konsequenzen der Rentenkürzung befürchten. In diesem Fall darf der Grenzbetrag von 400,-- € zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten, also 800,-- €, überschritten werden.
Wer welche Erwerbsminderungsrente bekommt entscheidet sich über die entsprechenden Gutachten!
Wobei GdB etwas anderes ist wie eine Einschränkung der Erwerbsminderung!
Bei der GdB werden alle Einschränkungen berechnet! Bei einer Erwerbsminderung wird das aktuelle Ereignis z.B. Unfallfolgen oder Krankheitsfolgen!
Die Erwerbsminderung entscheidet dann auch welche Rente gezahlt wird!
Auf dem Rentenbescheid stehen dann die entsprechenden Daten …
z.B. Hinzuverdienstgrenzen udgl…
Es ist immer sicherer dies schriftlich mit der DRV zu klären!
Bei einem Bericht zum Thema hies es im Rundfunk das eine Großmutter etwas für ihre Enkel tun wollte und dabei über die Hinzuverdienstgrenze geraten ist und die gesamte Rente zurückzahlen musste!
Also lieber schriftlich mit der DRV abklären so das man etwas in den Händen hat…!