Frührentner und ein gewerbe?

Hallo,

Also ich schreibe in meinem namen von meinem vater. Also er ist frührentner und möchte so ein angelshop bzw. Vielleicht ein angelgeschäft eröffnen. Nun kommen natürlich 1000 fragen auf. Wo ist der unterschied zwischen dem Richtigen gewerbe und freiberuflichen gewerbe?? Wenn mein vater ein gewerbe anmeldet bekommt er dann noch weiter hin rente?? Muß er sich selber versichern? und alles aus der eigenen tasche zahlen? Oder wie Verhält es sich dann.

Viele Grüße
Sascha

Fast alles ist hier beschrieben:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Es gibt dort auch einen Abschnitt für Rentner.

Viele Grüße
JoKu

geh zur IHK
Hi
Schick ihn zur IHK. Die freuen sich über jedes neue (Zwangs)Mitglied. Und die beratung ist einfach kompetent.
Michael

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Michael

Und ein Angelshop/Geschäft ist ein gewerbe, es sei denn er macht als akademischer Fischereibiologe eine biologische Forschungsstation daraus, dann wäre das evtl freiberuflich. Oder er flickt als Tierarzt die Angel-Opfer zusammen.
Es gibt nur eine Handvoll Freie Berufe, die unter Freiberuflichkeit fallen, und noch ein paar (meist akademisch oder künstlerisch, gesundheitlich, beratend oder Unterrichtend) die Chancen haben als gleichwertig angesehen zu werden.
Sobald Verkauf dazu kommt, ist es immer gewerblich.
Gruß Susanne

Hallo

Das Problem dürfte weniger der Angelshop sein, sondern mehr die Rente.

Es gibt einige Arten von Renten, und hat er nur mal als Beispiel volle Erwerbsunfähigkeitsrente, bekommt er auch wenn er keinen € verdient und Verluste macht schon weniger Rente. Wer selbstständig ist, ist grundsätzlich nicht voll erwerbsunfähig.

[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/S…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15190.html)

Hier können Broschüren der Rentenversicherung geladen werden. Im Zweifel dort beraten lassen.

Gruß

hartmut

Hallo Sascha.

Zu den Fragen gibt es folgendes Anzumerken:

Mann müßte wissen welche Rentenart (medizinisch oder Altersrente) er bezieht. Die Abgrenzung ob freiberufliche Tätigkeit oder selbständige Tätigkeit ist in diesem Fall relativ einfach als selbständige Tätigkeit „richtiges Gewerbe“ zu definieren.

Für alle weiteren Antworten müsste man sich die tatsächlichen Verhältnisse Deines Vaters noch näher anschauen…

Gruß

G. Stopka

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