Frührentner wg. Rückenleiden arbeitet trotzdem

Wie kann es angehen das ein Dauer-Arbeitsverweigerer nunmehr auch noch wegen „Rückenleiden“ die Frührente bezieht.
Hintergrund: Es ging los das er wg. der Dauer-Unlust nicht mehr den Unterhalt für seine beiden ersten Kinder zahlen konnte und auch noch mit Erfolg gegen diese geklagt hat. Unterhalt wurde per Urteil für den Armen gesenkt. Weiter ging es das er wegen seinem Rückenleiden schon 2 mal operiert wurde und er deswegen überhaupt keine Arbeit meht annehmen kann. Obwohl er unbedingt möchte !!! grins. Mittlerweile hat er wieder mit einer anderen Frau ein Kind und betreibt weiterhin sein Hobby ( 2 Pferde zum Ausreiten und zum her zeigen )
Der Hammer ist aber das er 4 Wochen nach der letzten Rücken-OP (Versteifung von 2 Wirbeln) beim Heu machen gesehen wurde und das auch noch auf sogenannten „Wiesmad“ Wiesen. Diese Wiesen können nur per Hand bearbeitet werden (weil hügelig bzw. sehr steil) und deswegen bekommt derjenige auch noch vom Staat einen Zuschuss!!!
Zusammenfassung:
Frührentner ( für seine Rente kommen wir auf)
OP`s wg. Rückenleiden ( dafür kommen auch wir auf )
Unterhaltsminderung ( muss die Familie ausgleichen )
Geht wegen seinem Hobby schwer arbeiten und bekommt dafür vom Staat auch noch einen Zuschuss.
Wer kann einen Tipp geben wie man gegen so einen Schmarotzer vorgehen kann.
Viele Dank

Zusammenfassung:
Frührentner ( für seine Rente kommen wir auf)
OP`s wg. Rückenleiden ( dafür kommen auch wir auf )

Am Rücken ist er scheinbar wirklich krank.

Unterhaltsminderung ( muss die Familie ausgleichen )

Grundlage dafür ist ein Gerichtsurteil. Das kann akzeptiert werden, oder ggf. angefochten werden (nächste Instanz).

Geht wegen seinem Hobby schwer arbeiten

Das ist m.E. sein Problem, wenn er seinen kranken Rücken damit schädigt. Möglicherweise schafft er es gesundheitlich auch lediglich, 1h am Tag zu arbeiten.

und bekommt dafür vom Staat auch noch einen Zuschuss.
Wer kann einen Tipp geben wie man gegen so einen Schmarotzer
vorgehen kann.

Dieser Zuschuß wird sicherlich bei der Berechnung vom Unterhalt mit angesetzt. Falls nicht, hilft sicherlich eine Info an diejenige staatliche Stelle, welche ggf. den Rest vom Unterhalt zahlt (Hartz- Amt etc.).

Erdbeerzunge