Frühstücksbude übernehmen

Aus gesundheitlichen Gründen, muss der Besitzer einer Frühstücksbude aufhören und will sie nun verkaufen.
Ich bin daran interessiert.
Nun tun sich viele Fragen für mich auf.
Was ist hierbei zu beachten?
Meldet der jetzige Besitzer das Gewerbe ab und ich wieder an, oder kann ich es übernehmen?
Welche Kosten kommen auf mich zu? Ich meine nicht €s sondern, was muss ich alles beachten, Versicherung, Steuern, ect.

Aus gesundheitlichen Gründen, muss der Besitzer einer
Frühstücksbude aufhören und will sie nun verkaufen.

Meldet der jetzige Besitzer das Gewerbe ab und ich wieder an,
oder kann ich es übernehmen?

Der Vorbesitzer meldet alles ab, und der Neubesitzer meldet auf seinen Namen wieder an; hat u.a. den Vorteil, dass keine offene Rechnungen etc. auf den Neubesitzer zukommen kann.

Welche Kosten kommen auf mich zu? Ich meine nicht €s sondern,
was muss ich alles beachten, Versicherung, Steuern, ect.

Man kann sich vom Vorbesitzer seine Versicherungen einmal zeigen lassen und wenn diese für sinnvoll erachtet werden, kann man diese „übernehmen“; bei einigen Sachversicherungen kann man auch als Neubesitzer diese kündigen, falls die Versicherungen objektbezogen sind.
Was wird als Frühstücksbude da essenmäßig angeboten?

Hallo Peter1956
Zitat:Was wird als Frühstücksbude da essenmäßig angeboten?

Bei der Frühstücksbude handelt es sich um ein kleines Büdchen an einer Strasse, auf der sehr reger Berufsverkehr besteht. Ich möchte eigentlich nur ausser Haus verkaufen, da sonst die Auflagen erheblich größer sind.
Das Frühstücksangebot sollte über Kaffee, Tee, belegte Brötchen, antialkoholische Getränke zum Mitnehmen, ect. beinhalten.

Bitte darauf achten, dass ein dem bsiherigen Besitzer erteilte „Zulassung“ hinsichtlich der „Zubereitung“ von Snacks nicht unbedingt auf den neuen Besitzer übergehen, wenn zwischenzeitlich gesetzliche Änderungen eingetreten sind; diese "zwischenzeitliche gesetzl. Änderungen " müssen nicht unbedingt dem bisherigen Betreiber bekannt oder zur Auflage gemacht worden sein.

Man sollte sich die Versicherung der „Bude“ anschauen, also „Gebäude“ und prüfen, was da versichert ist, Einbruch/Diebstahl/Vandalismus; hier sind große Prämienunterschiede möglich,…
Steuern: Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
geht auch ohne Steuerberater; das Finanzamt ist bei Kleinunternehmern, wenn vor Ort höflich angesprochen, bei der Klärung steuerlicher Fragen oftmals sehr hilfreich.
mfg

werden heute Abend uns das Büdchen genauestens ansehen, habe um Einblick in die Bücher und bestehende Verträge gebeten.
Grüße aus dem Alten Land
Altländerin

Gab es im Archiv keine Antworten
Hi !

Was ist hierbei zu beachten?
Welche Kosten kommen auf mich zu? Ich meine nicht €s sondern,
was muss ich alles beachten, Versicherung, Steuern, ect.

Solche und ähnliche Fragen (Übernahme bestehendes Unternehmen, Gastgewerbe/Speisewirtschaft) tauchen hier seit mindestens 10 Jahren in schöner Regelmäßigkeit auf und wurden auch zumeist kompetent beantwortet. Im Archiv kannst du daher geballtes Fachwissen finden.

Mit gezielten Fragen kannst du dich ja anschließend noch mal melden.

BARUL76