Hallo,
meine Mutter ist seit kurzem Rentnerin und erhält neben ihrer Rente eine kleine Hinterbliebenenversorgung. Da sie noch keine Lust hat, zu Hause herum zu sitzen, möchte sie gerne eine kleine Frühstückspension pachten.
Geht das einfach so, oder muss sie dazu ein Gewerbe anmelden?
Ist sie dann selbstständig?
Was passiert in diesem Falle mit Rente und Hinterbliebenenbezügen?
Wäre schön, wenn jemand das nötige Hintergrundwissen hierzu zur Verfügung stellen könnte…
Hallo,
meine Mutter ist seit kurzem Rentnerin und erhält neben ihrer
Rente eine kleine Hinterbliebenenversorgung. Da sie noch keine
Lust hat, zu Hause herum zu sitzen, möchte sie gerne eine
kleine Frühstückspension pachten.
Geht das einfach so, oder muss sie dazu ein Gewerbe anmelden?
Ist sie dann selbstständig?
Das ist klassisches Gastgewerbe, mehr Infos dazu gibt bei der IHK (dort ist auch eine Belehrung für Gastwirte abzulegen, ausserdem noch eine Belehrungbeim Gesundheitsamt wegen Hygiene und so). Selbst wenn sie Sie Bed&breakfast im eigenen Haus anbietet ist das ein Gewerbe, anders als die normale Vermietung im normalen Rahmen (Zweitwohnung oder Untermieter), die nur in der steuer mit anzugeben ist.
Was passiert in diesem Falle mit Rente und
Hinterbliebenenbezügen?
Dazu würde ich mal das kostenlose Servicetelefon der BFA befragen.
oder unter www.existenzgründer.de schauen, ob was passendes im Forum zu finden ist.
Schöne Grüße Susanne