Frühzeitig aus befristeten Mietvertrag rauskommen

Hallo,

eine Frau hat einen Mietvertag, der zunächst unbefristet war. Einige Zeit später wurde die Miete erhöht. In Folge dessen wurde auch der Mietvertrag verlängert (befristet auf 3 Jahre).

In der Zwischenzeit war sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung.

Dummerweise ist vor kurzem der Mietvertrag ausgelaufen.

Ein Mitarbeiter des Vermieters hat sie auf ihrer Arbeitsstelle „besucht“ und sie förmlich dazu gedrängt, den Mietvertrag zu verlängern und zu unterschreiben.

Ihr wurde jedoch mündlich (klar, das ist nichts wert) erläutert, dass sie jederzeit fristgerecht (3 Monate) kündigen könne.

Des Weiteren habe man ihr gesagt, dass sie aus der Wohnung fliegen würde, wenn sie den Vertrag nicht unterzeichne.

Sie hat den Vertrag dann aus Angst davor, dass sie auf der Straße landen könnte, unterschrieben.
Dies ist ja schon nicht Rechtens, da der Vermieter sie doch nicht ohne Grund auf die Straße setzen kann oder?

Eine Kopie des Mietvertrages wurde ihr auch nicht ausgehändigt.

Dabei wurde der Mietvertrag erneut auf 3 Jahre verlängert.

Nun hat sie in der Zwischenzeit eine neue Wohnung mit einer deutlich niedrigeren Miete gefunden und die bisherige Wohnung fristgerecht schriftlich gekündigt.

Ihr wurde nun per Email mitgeteilt, dass ihr Mietvertrag noch bis 2015 laufen würde und sie nur mit einem Nachmieter den Mietvertrag auflösen könne.

Es handelt sich bei dem Objekt um ein Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien.
Alle Parteien haben den gleichen Mietvertrag.
Die Befristung wird nach dem § 575 BGB Zeitmietvertrag geregelt, wobei die Nr. 1 (die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,) des § angekreuzt wurde.

Nun stellt sich die Frage, ob es trotzdem einen Weg aus diesem Mietvertrag gibt, da sie den Mietvertrag für die neue Wohnung schon unterschrieben hat…

Ich hoffe, dass jemand eine Antwort auf dieses Problem hat.

Alle Parteien haben den gleichen Mietvertrag.
Die Befristung wird nach dem § 575 BGB Zeitmietvertrag
geregelt, wobei die Nr. 1 (die Räume als Wohnung für sich,
seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts
nutzen will,) des § angekreuzt wurde.

hübsch. da gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es sich mangels echtem grund für die befristung um einen unbefristeten vertrag handelt. mit der ganz normalen kündigungsfrist. mit dieser information ab zum anwalt und beraten lassen.

und der dame kann man nur dringend raten, nicht gleich alles zu unterschreiben, was man ihr unter die nase hält.

Danke für den Hinweis.