Frühzeitige Beendigung von Zeitmietvertrag

Hallo,

Familie X hat einen Mietvertrag auf bestimmte Zeit bis Jan. 2012
abgeschlossen. 3 Monate nach Einug verstirbt in der Wohnung einer
der 5 Wochen alten Zwillinge. Die Eltern können den Raum in dem
der Säugling starb nichtmehr betreten und möchten deshalb so schnell
wie möglich aus der Wohnung. Die Mutter ist in psyischer Behandlung.
Ein entsprechendes Attest vom Arzt, nachdem unbedingt ein räumlicher
Abstand und Wohnungswechsel erforderlich ist, liegt vor.

Kann die Familie nach 3monatiger Kündigungsfrist ausziehen
und den Mietvertrag als beendet und aufgelöst betrachten?

oder muss mit Zustimmung vom Vermieter ein neuer Mieter
gestellt werden?

Fällt dieser tragische Schicksalsschlag als Grund
für eine außerordentliche Kündigung?

Hoffe Ihr lasst mich eure Meinungen und euer Wissen bald wissen.

Danke im voraus!

Gruß Karin

Hallo Karin.

Grundsätzlich spielt die psychische Befindlichkeit des Mieters bei der Frage, ob ein befristetes Wohnraummietverhältnis vorzeitig beendet werden kann keine allzu grosse Rolle. Es gibt z. B. einen Fall, in dem es in dem Haus gespukt haben soll oder einen anderen Fall, in dem in dem Haus zuvor ein Mord geschehen ist. In beiden Fällen stellt die Abneigung des Mieters, weiterhin in dem Haus zu wohnen, keinen ausserordentlichen Kündigungsgrund dar. Es dürfte sich allerdings um Einzelfallentscheidungen handeln - jeder Richter sieht das wohl anders.

Zu denken wäre allenfalls daran, dass der weitere Verbleib in der Wohnung eine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter darstellen könnte, wenn sie permanent mit dem Tod des Kindes konfrontiert wird.

Eine weitere Möglichkeit liegt darin, dass der Mietvertrag dahingehend geprüft wird, ob die zeitliche Befristung tatsächlich wirksam zustande gekommen ist. Oft ist die Befristung rechtich unwirksam.

Gruss
BitterMoon

Hallo Karin,

unabhängig von der rechtlichen Situation würde ich Familie X raten einfach mal mit dem Vermieter zu sprechen. Auch Vermieter sind nur Menschen…

Grüße von
Tinchen