Ich habe Arbeit, lasse mir aber von einem alten Arbeitgeber die Betriebsrente auszahlen. Wurde seit Oktober bei meinem jetzigen Arbeitgeber von Lohnsteuerklasse 3 auf Lohnsteuerklasse 6 gesetzt.
Wielange bleibt das so, da ich nur Teilzeitjob habe.
Die Steuerklasse hat nichts mit dem zu tun, was Du am Ende an Steuern wirklich zahlen musst. Bei den Steuerklassen geht es immer nur um die Steuervorauszahlung. Natürlich ist es lästig, eine Steuererklärung zu machen und natürlich hast Du Zinsverluste, wenn Du wegen einer ungünstigen Steuerklasse zu hohe Steuervorauszahlungen leistest, aber über alles betrachtet, macht das nicht sooo viel aus.
solange Du beim früheren Arbeitgeber mit Klasse 3 abgerechnet wirst. Die „Betriebsrente“ ist keine Leibrente, sondern sie wird abgerechnet als Bezug aus nichtselbständiger Arbeit, und die kann man halt nur bei einem einzigen Arbeitgeber mit Klasse 1, 3 oder 5 abrechnen lassen.
und nicht etwa „habe (…) auszahlen lassen“ oder „ließ (…) auszahlen.“
Tut mir leid, mit einem so widersprüchlich vorgetragenen Sachverhalt kann ich nichts anfangen. Da wird Dir nichts übrig bleiben als die Abrechnungsstelle Deines aktuellen Arbeitgebers zu fragen, auf welcher Grundlage die Zuweisung der Lohnsteuerklasse 6 erfolgt ist, und auf der Basis dieser Antwort dann weiter zu ermitteln.
Wenn sie nicht vor zehn Jahren abgerechnet und ausgezahlt worden wäre, wie Du eben noch geschrieben hast, gäbe das zusammen mit Deiner Angabe zur Umstellung auf Lohnsteuerklasse VI ab Oktober = eine Abrechnung nach der im September fehlerhaft erfolgten Abrechnung beim alten Arbeitgeber nach Lohnsteuerklasse III einen Sinn.
Ich hoffe sehr, dass Du nicht selber beantragt hast, die Einmalzahlung zur Ablösung der betrieblichen Altersversorgung nach Lohnsteuerklasse III abzurechnen und das erst beim übernächsten Posting erzählen wirst.
Die Übermittlung der anzuwendenden Lohnsteuerklasse durch den Fiskus an den Arbeitgeber?
Das wird vermutlich so lange so bleiben, wie es Lohnsteuerklassen geben wird.
Wie lange Du bei Deinem jetzigen Arbeitgeber mit Klasse VI abgerechnet werden wirst, lässt sich wegen des widersprüchlich und unvollständig vorgetragenen Sachverhalts nicht sagen.
Eine ziemlich wahrscheinliche Möglichkeit ist folgende:
Die Ablösung der betrieblichen Altersversorgung wurde durch den früheren Arbeitgeber nicht vor zehn Jahren, sondern im September 2025 abgerechnet. Er hat dabei vermutlich (angeblich ohne Dein Zutun) die Lohnsteuerklasse III verwendet - wenn Du die Abrechnung angeschaut hättest, hättest Du das sehen können und wir bräuchten hier nicht im Nebel herumzustochern.
Weil die Ablösung der betrieblichen Altersversorgung als „Sonstiger Bezug“ über Jahreslohnsteuertabelle abzurechnen ist, war mit dieser Abrechnung die Lohnsteuerklasse III für den Rest des Jahres 2025 bereits genutzt und alle anderen Lohnabrechnungen für Dich (= die monatlichen Abrechnungen beim aktuellen Arbeitgeber) mussten mit Lohnsteuerklasse VI vorgenommen werden.
Es könnte freilich auch ganz anders sein - wenn Du vollständig und ohne widersprüchliche Angaben erzählst, was Sache ist, lässt sich eher sagen, ob im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung beim früheren Arbeitgeber 2026 noch eine um Lohnsteuerklasse III konkurrierende Abrechnung bei zwei Arbeitgebern anstehen wird oder nicht.
Kleiner Tipp: das Forum ist völlig kostenlos, du musst nicht pro geschriebenes Wort zahlen, ich schwöre! Versuch doch einfach mal, den ganzen Sachverhalt so vollständig und verständlich zu schildern, dass eine außenstehende Person, wie wir das hier im Forum alle sind, den Hauch einer Chance hat, ihn zu verstehen. Keiner hat Lust, dir alles Satz für Satz aus der Nase zu ziehen.
Und wer rechnet denn die Ablösung der betrieblichen Altersversorgung ab bzw. hat sie abgerechnet? Die Bundesagentur für Arbeit vielleicht? Oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung?
Diese Ablösung kann unmöglich 2017 abgerechnet worden sein und erst Anfang 2026 ausgezahlt werden.