frühzeitige rückkehr aus elternzeit

hallo zusammen,

habe ein paar fragen bezüglich der elternzeit…

  • kann eine mutter, die elternzeit für sagen wir 3 jahre in anspruch genommen hat, dies auch ihrem AG gegenüber verbindlich erklärt hat frühzeitig aus der elternzeit zurückkehren, nur weil sie keine lust mehr hat zu hause zu sein, sprich kein todesfall des kindes im spiel ist?!
    kann der AG hier einschreiten und ablehnen, mit dem sachlichen grund, dass er für die besagte zeit eine befristete ersatzkraft eingestellt hat!?

  • wie sollte die regelung aussehen, bei neu eingestellten müttern, die zuvor in einem anderem unternehmen waren nun aber im neuen unternehmen zur einschlulung ihres kindes den rest von 12 monaten übertragen wollen. also ich meine wie lässt sich nachvollziehen, ob die mutter nicht schon beim alten AG bereits die drei jahre ausgeschöpft hat?!

  • wie sollte der AG vorgehen, wenn die elternzeit in anspruchnehmende mutter weiterhin teilzeitbeschäftigt wird, aber ihre 15 wochenstunden gerne am montag und dienstag leisten würde, der AG aber möchte, dass sie diese auf 4 tage in der woche verteilt!? muss man sich hier bereits im vorfeld darauf einigen, wie die teilzeitbeschäftigung von statten gehen soll?

danke für eure hilfe schonmal!!

Hallo,

kann eine mutter, die elternzeit für sagen wir 3 jahre in
anspruch genommen hat, dies auch ihrem AG gegenüber
verbindlich erklärt hat frühzeitig aus der elternzeit
zurückkehren, …
kann der AG hier einschreiten und ablehnen, mit dem sachlichen
grund, dass er für die besagte zeit eine befristete
ersatzkraft eingestellt hat!?

Wieso einschreiten? " Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt."

http://bundesrecht.juris.de/beeg/__16.html

… wenn der AG dem Wunsch nach früherem Wiederbeginn nicht zustimmt, dann sollte das reichen …

  • wie sollte die regelung aussehen, bei neu eingestellten
    müttern, die zuvor in einem anderem unternehmen waren nun aber
    im neuen unternehmen zur einschlulung ihres kindes den rest
    von 12 monaten übertragen wollen. also ich meine wie lässt
    sich nachvollziehen, ob die mutter nicht schon beim alten AG
    bereits die drei jahre ausgeschöpft hat?!

Regelung? Warum lässt man sich nicht einfach eine Bescheinigung des vorherigen AGs von der Mutter geben?

muss man sich hier bereits im vorfeld
darauf einigen, wie die teilzeitbeschäftigung von statten
gehen soll?

Müssen muss man nicht, aber man sollte.

„Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen.“

http://bundesrecht.juris.de/beeg/__15.html

MfG

hi,

alles klar, vielen dank für die antworten :smiley:

stop, da fällt mir doch noch was ein *g*

angenommen, die mutter möchte frühzeitig aus elternzeit zurückkehren… der AG stimmt dem auch zu, weil er die mutter als kompetente arbeitskraft schätzt und braucht.
für die dauer der vorher vereinbarte elternzeit jedoch, hat er eine befristete ersatzkraft eingestellt. kann der AG dieser dann unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist kündigen!? mit dem sachlichen grund, dass die mutter zurückkehrt?! meine da mal was gelesen zu haben, dass es dem AG grds möglich ist die ersatzkraft zu kündigen, durch eine im arbeitsvertrag eingebaute klausel?

Hallo

angenommen, die mutter möchte frühzeitig aus elternzeit
zurückkehren… der AG stimmt dem auch zu, weil er die mutter
als kompetente arbeitskraft schätzt und braucht.
für die dauer der vorher vereinbarte elternzeit jedoch, hat er
eine befristete ersatzkraft eingestellt. kann der AG dieser
dann unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist
kündigen!? mit dem sachlichen grund, dass die mutter
zurückkehrt?! meine da mal was gelesen zu haben, dass es dem
AG grds möglich ist die ersatzkraft zu kündigen, durch eine im
arbeitsvertrag eingebaute klausel?

Kommt drauf an, was konkret im Wortlaut vereinbart ist. Bei einer reinen Zweckbefristung bedarf es in der Regel lediglich einer schriftlichen Information über den Zeitpunkt der Zweckerreichung, ab deren Zugang das AV noch 14 Tage besteht.

Übrigens bedenke man dabei, daß der Zweck „für die Zeit der Elternzeit von Frau Tobbse…“ nicht unbedingt wegfällt, wenn Frau Tobbse in Teilzeit bis 30 Stunden die Arbeit wieder aufnimmt. Sie kann trotzdem weiterhin in der Elternzeit sein.

Gruß,
LeoLo

frau tobbse!? naja egal :smile:
ja das stimmt, nur wenn sie vorher auch schon teilzeitbeschäftigt war schon…
ok danke für die info, immerhin ist es möglich… das war ja meine frage. also geklärt… :smile:

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