Hallo ich hoffe ich bin hier richtig, falls nicht tut es mir leid ist mein erster Beitrag… Und zwar geht es darum das ich meine Wohnung am 1.03.16. gekündigt habe, die Kündigungsfrist beträgt ja drei Monate also müsste ich bis zum 1.06.16. zahlen. Mein Vermieter hatte mir jetzt aber per sms zugesagt das ich nur bis zum 1.05.16. zahlen muss, da dann die neuen Mieter einziehen würden. Jetzt auf einmal heißt es doch erst am 1.06.16. muss ich jetzt trotzdem bis zum 1.06.16. weiter zahlen oder ist diese Zusage per sms gültig?
Eine SMS ist in der Regel SOWEIT ICH WEIß nicht rechtsverbindlich.
Aber da ich kein Anwalt bin, würde ich Empfehlen mit nem Anwalt zu sprechen.
Hast du ne Rechtsschutzversicherung? Da ist sowas gratis…
Danke für die schnelle Antwort. Also er hatte mir das auch mal mündlich gesagt & eben hab ich mit einem Anwalt telefoniert und er meinte man kann sich da schon drauf berufen. Bin mir aber irgendwie unsicher immer noch.
Zeugen dafür vorhanden, wenn ja, dann hat man sehr gute Chancen den VM darauf festzunageln.
SMS ausgedruckt, bzw. noch vorhanden? Da schaut´s schon ungünstiger aus, weil weder Mail noch SMS rechtsverbindlich sind.
Auf die Aussage des Anwalts bezüglich der SMS sollte man sich da nicht unbedingt darauf verlassen. ramses90
ramses90
Ja meine Schwester war dabei als er es mal gesagt hat
Habe das hier gerade im Internet gefunden…:
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 149, 129-139, VIII ZR 13/01) können Willenserklärungen auch auf elektronischem Weg abgegeben werden.
Hierzu führt der BGH aus:
„Verträge kommen zustande durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende
Willenserklärungen, in der Regel durch Angebot („Antrag“) und Annahme nach §§ 145 ff BGB,
bei Versteigerungen durch Gebot und Zuschlag (§ 156 BGB). Diese Willenserklärungen können,
wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch durch elektronische Übermittlung einer
Datei im Internet - online - abgegeben und wirksam werden."
Das ist doch ´ne ganz andere „Baustelle“, da geht´s um Versteigerungen bei Auktionshäusern im Internet.
Wenn die Schwester Zeugin der mündlichen Zusage des VM war, ist doch alles in Butter und die SMS Zusage wirkt da auch noch unterstützend.
Dem VM per Einwurfeinschreiben einen Brief mit dem Sachverhalt schreiben und die Mietzahlung bis zum 01.06.2015 ablehnen. ramses90
seit wann ist für diese zusage des vermieters eine form vorgeschrieben?
verwechselst du hier beweisbarkeit mit rechtslage?
Welche Zusage? „Mein Vermieter hatte mir jetzt aber per sms zugesagt das ich nur bis zum 1.5.16. zahlen muss, da dann die neuen Mieter einziehen würden“ bedeutet im Umkehrschluss, dann man dann bis zur der durch Kündigung herbeigeführten fristwahrenden Beendigung seines MIteverrages zum 31.5. Miete zu entrichten hat, wenn sie es nicht täten.
Was offenbar der Fall ist, da deren Mietvertragsbeginn entgegen der mitgeteilten Erwartung aus den geführten Verhandlungen nunmehr auf den 1.6. vereinbart scheint.
Im Übrigen darf an der Beweisbarkeit der Urheberschaft einer Willeneserklärungen per SMS gezweifelt werden.
G imager