kitty40
12. September 2017 um 04:56
1
Hallo,
weiß grad gar nicht, wo ich die Frage stellen soll- hier werde ich nur teilweise richtig sein.
Meine Frage ist- wie kann ich erfahren, wer vorherige Hausbesitzer waren?
Und mir geht es um die Zeit bis in den 2. Weltkrieg.
Gibt es irgendwo Nachweise, die zeigen, wem ein Haus einst gehört hat?
danke
kitty
Dazu muss der Antragstellende aber ein berechtigtes Interesse vorweisen können.
Berechtigtest ??
Ja, hat er das denn nicht ?
Wenn ich so viel Geld ausgeben will, kaufe ich nicht die Katze im Sack !
Woraus genau hast du geschlossen, dass es hier um einen Kaufwunsch geht?
Wenn es um Ahnenforschung geht könnte neben dem Grudnbuchamt vielleicht auch das Stadtarchiv relevant sein. Bis zum zweiten Weltkrieg oder seit dem zweiten Weltkrieg?
kitty40
12. September 2017 um 08:11
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Dankeschön
Habe gerade dort angerufen.
Schriftliche Anfrage ist dort nötig- das werde ich nun machen.
liebe Grüße
kitty
C_Punkt
12. September 2017 um 09:23
8
Berechtigtest ??
Ja, hat er das denn nicht ?
Wenn ich so viel Geld ausgeben will, kaufe ich nicht die Katze im Sack !
Nur, weil jemand ein Grundstück kaufen will, hat er nicht ein berechtigtes Interesse.
Allgemein ist in öffentlichen Registern wie Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Güterrechtsregister eine uneingeschränkte Einsichtnahme durch Interessierte in die vorhandenen Eintragungen und Löschungen zulässig. Beim Grundbuch jedoch ist die Grundbucheinsicht wegen der für jedermann sichtbaren Vermögens- (Grundstücke) und Schuldenverhältnisse (Sicherungsgrundschulden, Grundschulden, Hypotheken) gesetzlich eingeschränkt. Diese Einschränkung ist zwar vom Grunde her gerechtfer...
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kitty40
12. September 2017 um 10:10
9
Auch Dir ein herzliches Dankeschön!
Da es mir vor allem um eventuellen Besitzerwechsel während des 2. WK geht- kann das wichtig werden.
Hallo,
Dann würde ich es beim Grundbuchamt versuchen.
Es sei denn, dass das was hier wichtig ist, hat irgendeinen anderen Grund. Wenn Du den Grund verrätst, könnten die Antworten besser werden.
Gruß
Jörg Zabel
Carsten
10. Januar 2019 um 00:49
11
Grundbuchamt ist in jedem Fall richtig. Wenn du selbst der Grundstückseigentümer bist, bist Du auskunftberechtigt. Wenn Du es nicht bist, musst Du Dir die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen und vorlegen.