Hallo. Ich möchte kurz mein Mietverhältnis schildern.
Ich wohne seit 3 Jahren in einer kleinen Wohnung, für die ich Warmmiete bezahle. 2 Jahre lang bezog ich Geld vom Amt, welches direkt auf dem Konto des Vermieters einging. Mit dem Vermieter gab es schon öfters Zwischenfälle. In meiner Wohnung habe ich seit 2 1/2 kein laufend warmes Wasser. (Habe auch keinen Boiler). Warmwasser gibt es erst, wenn ich im Keller die Ölheizung anschalte. Mir wird vorgeschrieben, für wie lange ich die Zeitschaltuhr einstellen darf und öfter als 2 mal in der Woche verbraucht diese zu viel Heizöl, deswegen gab es auch schon Ärger. In meiner Wohnung habe ich vor paar Wochen Schimmel entdeckt. Das es von seiner nichtgekonnten Isolierungskunst kommt, darauf kommt er nicht. Nein: Ich habe da was ausgeschüttet und es nicht weggewischt. Das man das aber auf dem hözernen Regalboden sehen müsste, ignoriert er. Der Regalboden besteht aus unbehandeltem Holz-da müssten ja wenigstens Wasserflecken zu sehen sein?! Ich habe ihm den Schimmel gezeigt, er gab sein Senf ab und das wars. Er macht dagegen nichts und empfindet es jetzt auch nicht als schlimm.
Heute gab es wieder „Zankerei“. Ich wollte die Heizung einschalten, damit ich mir meine Haare waschen kann. Unten sah ich dann, dass das Heizöl leer ist. Ich bin also zum Vermieter, der mit im Haus wohnt (und überall Boiler hat) und hab ihn darauf hingewiesen, dass der Kanister mit Heizöl leer ist. Da fängt er an mich dafür verantwortlich zu machen, dass ich ihm sagen muss, wenn das Heizöl leer ist. Aber ich habe es nun mal nicht gesehen. ich hab ihm gesagt, dass er mich dafür nicht verantwortlich machen kann-dem widersprach er. Ich sagte ihm nochmal: Ich warte jetzt seit 2 1/2 Jahren auf einen Boiler und nichts tut sich. Klar, du hast wenig Geld, aber irgendwann muss sich was tun". Ignoriert…ignoriert…ignoriert… Dabei bin ich darauf eingegangen, weil er wenig Geld hat, weswegen ich auch kein Problem damit hatte, ihm ab und an Geld für das Heizöl vorzulegen, aber mich dafür verantwortlich machen zu lassen? -Nein danke. Und mittlerweile hat er wieder mehr Geld, aber warum sollte man sowas in eine Mietswohnung stecken?!
Nun meine Fragen: Wie gehe ich mit der Mietkürzung vor? Ich möchte nicht zu viel aber auch nicht zu wenig kürzen. Halt so, wie es vom Gesetz vorgesehen ist. Zudem möchte ich auf jedem Fall kündigen. Der Vorfall heute hat mir gezeigt, dass sich hier nichts ändern wird und dass sogar noch Ansprüche an den Mieter fallen, was nicht sein kann. Muss ich denn die Kündigungszeit vom Mietvertrag einhalten? Immerhin steht im Mietvertrag: Warmwasser durch Öl/Boiler = Ist nicht so Geheizt wird mit Öl = Dem ist auch nicht so. Es wird nur mit einem Holzofen geheizt. Dass im Winter 8 Grad morgens sind, interessiert ihn nicht. Genauso wie dass schon 2 mal meine Dusche (Wasserleitungen) eingefroren sind und ich zu ihm Duschen gehen musste!!
Ich Danke fürs Lesen und für die Antworten!!
Hallo!
Normale Kündigungsfrist wäre 3 Monate.
Kürzer gibt’s nur eine, nämlich fristlos. Das kann man dann machen, wenn die Wohnung so große Mängel hat, das das Wohnen dort unzumutbar ist oder geworden ist. Da kann man von heute auf morgen ausziehen und hat zusätzlich womöglich noch Schadenersatzansprüche.
Mir ist unverständlich wie man es so lange dort schon aushält wenn es solche Mängel bei Warmwasserversorgung und Heizung gibt.
Die Art und Weise der Heizung und Warmwassserbereitung ist für mich zu wirr und unverständlich um daraus irgendwelche Schlüsse auf Mietmangel oder Mietminderung zu ziehen.
Offenbar hat man doch so angemietet, da wird es immer schwer abzugrenzen, was man als Zustand kannte und was sich verschlechterte.
MfG
duck313
Hallo. Also so eine unpräzise Formulierung im Mietvertrag „Warmwasser durch Öl/Boiler“ geht schon mal gar nicht. Warum die Miete vom Amt direkt an den Vermieter ging, versteh ich nicht. Grundsätzlich teilt man Mängel an der Mietsache dem Vermieter schriftlich mit, nämlich als Mängelanzeige und setzt für die Behebung der Mängel eine angemessene Frist und kündigt bei Nichtbehebung der Mängel eine angemessene Mietminderung der Nettokaltmiete an. Hierfür gibt es Tabellen mit gängigen Prozenten, je nach Mangel. Ist die Frist abgelaufen, kündigt man wiederum schriftlich die Minderung der Miete ab dem… an. Dies alles mit Zustellnachweis (Einschreiben/Rückschein, Gerichtsvollzieher oder Fax mit Sendebericht mit Kopie der gesendeten Seite auf dem Sendebericht). Unbedingt Fotos der Mängel machen, ebenso wie von Schäden, die durch die Mängel an der eigenen Wohnungseinrichtung enstanden sind (z.B. Schimmel). Keine mündlichen Absprachen! Unbedingt schriftliche Stellungnahmen fordern! In den meisten Bundesländern (nicht in Hamburg), kann man sich beim Amtsgericht einen Beratungskostenhilfeschein holen, mit dem man einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Viele Anwälte erledigen dies auch selbst. Der Anwalt kann genauer zu den Prozenten und der Rechtslage beraten und kann den Schriftverkehr erledigen. Es erzeugt auch mehr Druck, wenn Post vom Anwalt kommt. Sollte die Sache vor Gericht gehen, kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Ich persönlich (bin kein Anwalt) bin der Meinung, dass solche gravierenden Mängel, die der Gesundheit schaden können, Grund für eine fristlose Kündigung sind. Da es ja nun kälter wird: Protokoll mit Datum und Uhrzeiten anfertigen und aktuelle Raumtemperaturen notieren. Und sollte es der Geldbeutel mal erlauben: Als MIeter einer Wohnung sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben. Preise vergleichen, denn die Preisunterschiede sind bei gleicher Leistung enorm. Die Versicherungen, die am meisten Werbung machen (die der Kunde mitbezahlt) sind oft nicht die besten. Viel Erfolg!
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderungstabelle.html
Guten Abend. Der Vermieter hat wohl dem Amt geschrieben, dass das Geld direkt auf sein Koto überwiesen werden sollte. Wohl, weil er wusste, dass ich sonst in die Überlegung gekommen wäre, die Miete zu kürzen. Ich bezahle hier pauschal. Auch Strom wird an ihm direkt überwiesen. Es gab auch den Vorfall, dass mein Vermieter die Stromrechnung für meine Wohnung nicht bezahlt hatte (Er selbst hat einen getrennten Stromzähler) und mir (ohne Vorwarnung) der Strom abgestellt wurde. Die Stromrechnung von 442€ habe ich beglichen, damit mir meine Lebensmittel nicht kaputt gehen konnten. Hätte ich nicht machen müssen, aber schließlich wäre ich die gewesen die kein Strom hätte und keine Lebensmittel bzw. nichts gekühltes. Die Schulden hat er bei mir nach 9 Monaten beglichen und es gab so ein Vorfall nicht mehr. Jedoch hab ich mich damals deswegen an das Amt gewendet. Dort hieß es, dass ich mir dann halt eine neue Wohnung suchen sollte. Geldkürzung gab es selbst vom Amt nicht. Meine Wohnungssuche blieb erfolglos (wohl wegen meinem „Hartz4-Status“.
Ich habe nichts schriftlich gemacht. Er ist der „Noch-Mann“ meiner Schwester. Er sah mich bisher immer nur als Familienmitglied, aber nie als ernstzunehmende Mieterin. Vom Schimmel habe ich Fotos gemacht. Meine Akten sind verfärbt-was aber ihm ja egal sein kann. Für mich ist es auch schwierig, da ich ihn seit 12 Jahren kenne, aber irgendwann reicht es auch und ich habe keine Geduld mehr, mir das weiter geben zu müssen. Ich beziehe zur Zeit EU-Rente und warte auf die Reha. Leider muss ich durch das „hohe Einkommen“ einen Anwalt selbst bezahlen. Das kann ich mir aber nicht leisten.
Ich heize hier ja mit Holz. Er hat sonst immer gemeckert, dass ich erst dann heizen soll, wenn es auch wirklich zu kalt ist. Aber ich heize, wenn es angemessen ist. Bin aber auch keine, die 25° in der Wohnung braucht
Meine Mutter hat eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen und hat diese auch schon nutzen wollen. Ergebnis war, dass sie etwas gespart hat, aber dann den Auftrag zurückgezogen hatte, weil es zu teuer wurde.
Danke für die Links
Die Wohnung kann man nutzen-aber es gibt einige Einschränkungen.
Mein Vermieter sagt mir immer: Die Wohnung hat alles: Holz für die Wärme und Heizöl für Warmwasser.
Klar, wenn Heizöl da ist, ist Heizöl da, aber das heißt noch lange nicht, dass ich auch täglich Warmwasser habe.
Mal schnell Geschirr abspühlen?-Geht nicht. Mal schnell Haare waschen?-geht auch nicht.
Im Gegenteil: Er sagt mir sogar noch, wenn ich mir die Haare waschen will, dann kann ich das bei ihm machen, weil er einen Boiler hat. Ich glaube er setzt mich mit meiner Schwester gleich (Sie ist seine „Noch-Frau“, ist aber vor 2 Monaten ausgezogen)
Meine Schwester meinte sogar, dass er von mir Fotos im Bikini gemacht hat-wobei ich das nicht beweisen kann und ich mir ehrlichgesagt auch nicht sicher bin, ob meine Schwester ihm dann nicht nur eine reindrücken wollte. Wobei er mir gezeigt hat, dass er mich gefilmt hatte, als ich mit meinem Hund auf der Wiese trainiert habe. Ok, ich war angezogen, deswegen war es mir eigentlich schnuppe. Aber da sich das ganze zur Zeit zuspitzt, kann ich auch sowas nicht außenvor lassen.
De Art für Warmwasser sieht so aus: Er holt mit Kanistern Heizöl (oder auch Diesel).
Das stellt er in den Heizungskeller und hängt diese Schläuche der Heizung rein. Brauch ich Warmwasser (natürlich nicht täglich ) darf ich die Zeitschaltuhr auf 30 Minuten stellen. Er hat Schulden (Kann aber sich für 400€ Zigaretten leisten - hat er mir erzählt) und hat deswegen auch kein Geld um mal den Heizöltank befüllen zu lassen oder die Heizung komplett mal laufen zu lassen.
Als ich einzog, wusste ich, dass ich mit Holz zuheizen muss. Die Heizung lief jeden Tag 1 Stunde, wodurch ich Warmwasser für Duschen, Wischen, Abwasch (etc…) hatte. Und ich hatte eine Grundwärme von 16° in der Wohnung. Das war okay. Nach und nach wurde aber der „Luxus“ immer mehr eingeschränkt…
Bitte keine Mietminderung alleine durchführen, immer mithilfe eines Anwaltes oder Mietvereines machen. Denn eine Falsche Mietminderung und Einbehaltung kann dazu fürhen, dass der Vermieter kündigen kann.
Wenn man eh mit dem gedanken Spielt zu kündigen, würde ich nciht mindern sonder eine alternative Wohnung suchen und die alte Wohnung Kündigen, ist mit weniger Ärger verbunden.
Also mit dem Vermieter macht man grundsätzlich alles schriftlich und da ist es sch…ß egal wer die Person ist., selbst wenn es die eigene Mutter wäre. Dass das Amt die Aufforderung des Vermieters die Miete direkt an ihn zu überweisen akzeptiert, ist mir rätselhaft. So eine Vereinbarung kann eigentlich nur vom Leistungsempfänger selbst kommen. Das mit der Rechtsschutzversicherung der Mutter verstehe ich nicht, hat aber mit dieser Sache nichts zu tun. Als Bezieher von Hartz4 dürfte man sehr wohl Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben, denn die Regelsätze sind ja bekannt. Insofern verstehe ich die Aussage mit dem zu hohen Einkommen nicht. Meinem Vorredner, dass eine Mietminderung besser durch einen Anwalt erfolgen sollte, stimme ich zu, insbesondere wenn man sich mit der Sache nicht gut auskennt, was hier der Fall zu sein scheint. Zusammenfassend mein Rat:
Als Mieter einer Wohnung:
Abschluß einer Rechtsschutzversicherung !
Nach Einzug unverzüglich Schloß/Schließzylinder austauschen.
Anmietung und Rückgabe der Wohnung mit Übergabeprotokoll, in dem alle Mängel, Einbauten, Zustand und Zählerstände notiert werden.
Korrespondenz mit dem Vermieter nur schriftlich mit Zustellnachweis.
Fotos von Mängeln machen.
Zeugen hinzuziehen.
Protokoll mit Datum/Uhrzeiten führen (z.B. Temperatur in Raummitte gemessen, Lärmprotokoll…).
Bei Einliegerwohnung unbedingt eigener Stromzähler, eigene Wasseruhren, ggf. eigener Gaszähler, eigener Tel-Internet-Anschluß.
Am besten eigene Verträge mit sämtlichen Versorgern.
Auf jährliche Ablesung aller Zähler und Betriebskostenabrechnung bestehen (im Mietvertrag festhalten).
Eigener Briefkasten.
Mietzahlung durch Dauerauftrag. Eventuell mit Mietvertrag erteilte Einzugsermächtigung nach einem Monat schriftlich widerrufen.
Ich beziehe kein Harzt 4 mehr, sondern EU-Rente. (Warte aber seit 2 Monaten auf meinen Rehaantrag)
Ich weiß nur, dass er es so bei allen Mietern macht (hat noch ein zweites Haus), also dass das Amt die Miete direkt überweist. In meinem Mietvertrag steht drinnen, dass ich kein Schloss auswechseln darf.
Problem da ist auch:
Hier in der Wohnungstüre war ein Sicherheitsschloss drinnen. Mein Schlüssel wurde mir gestohlen und mein Vermieter hat darauf das Schloss aufgebohrt. Ich hab ihn schon öfters darauf angesprochen, dass sich da was ändern muss (klar werde ich es zahlen müssen) und er meint nur, dass in Schloss teuer wäre. Also steht meine Türe Tag und Nacht „offen“. Eigener Briefkasten gibt es ebenfalls nicht-ist zu teuer.
Ich gebe Ihnen nochmals den dringenden Rat beim Amtsgericht oder einem Rechtsanwalt den Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe prüfen zu lassen !!! Sie brauchen anwaltlichen Beistand. Ansonsten verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen nochmals auf meine anderen Ausführungen. Es ist mir unbegreiflich wie man seine Wohnungstür Tag und Nacht unverschlossen haben kann. Holen Sie sich im Baumarkt einen neuen Schließzylinder und tauschen Sie diesen gegen den aufgebohrten aus. Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beziehen, würde ich raten den Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Infos hier: www.wohngeld.org
Ja, das werde ich nachschauen. Anspruch auf Wohngeld habe ich nicht (ich liege genau an der Grenze).
Ich meine, ich benötige auch kein Wohngeld-das Geld reicht zum Leben, es ist okay, da ich keine Leistungen erbringe, erwarte ich auch nicht mehr.
Jedoch für einen Anwalt reicht es nicht, aber da werde ich mich auf jedem Fall nochmal schlau machen, welche Möglichkeiten ich hab.
Laut Vertrag darf ich den nicht austauschen. Mein Vermieter meinte auch, dass da kein normaler reinpassen würde (vorher war ein Sicherheitsschloss drin), wobei es für mich so aussieht, wie jedes andere Türschloss auch (also die Ausbohrungen)
Meine Güte. Ihr dämlicher Vermieter hält sich auch nicht an den Vertrag und geltendes Recht. Ich habe noch nie ein Schloß einer Wohnungstür gesehen, das kein „Sicherheitsschloß“ ist. Schauen Sie sich an, was für ein Typ Schließzylinder das ist oder machen Sie notfalls ein Foto und gehen zum Baumarkt. Das kann doch so schwer nicht sein. Vor allem sollten Sie endlich etwas unternehmen. Es ist mir sowieso unbegreiflich wie man solange so einen Zustand hinnehmen kann. Und kümmern Sie sich darum, dass nicht mehr „das Amt“ (welches auch immer das ist, wenn es nicht das Jobcenter ist) die Miete an den Vermieter überweist, sondern Sie als Vertragspartner.
Sie haben nun wirklich alle nötigen Infos. Also handeln !!