Frust § 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen SGB

Hallo an alle

Es geht bei dieser Frage um den

§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen SGB 2
Punkt
(3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die

angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen

hilfebedürftig würden. 2Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder

das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die

betreffende Person nicht sichergestellt ist.

Weiss irgendjemand ob es tatsächlich nötig ist den gesamten ALG 2 Erstantrag auszufüllen um diesen

Zuschuss zu beantragen, wo es doch gerade ALG 2 ist das nicht beantragt wird.

Person X versteht, dass eine Art Bedarfsberechnung benötigt wird,
aber, mal ehrlich,
Person X soll allein 25 Seiten Antrag und Zusatzblätter ausfüllen und dazu ja auch noch etliche Kopien (geschätzt ca.40 Seiten) als Nachweis bringen,
Person X soll z.B. ggf. geschätzte Angaben über das Einkommen des früheren Ehegatten machen(was

ihn doch wohl wenig bis garnichts mehr angeht, solange die gemeinsamen Kinder nicht mehr Unterhalt

benötigen) obwohl Unterhalt gerichtlich festgelegt und auch gezahlt wird. Allein 8 Seiten sollen

ausgefüllt werden wegen der Selbsteinschätzung des Einkommens usw.usf.
Person X soll angeben, ob z.B. ein Antrag auf Wohngeld gestellt wird/wurde, ja, wurde, Person X

bekommt sogar Wohngeld, was übrigens den Bezug von ALG 2 ja schon allein unmöglich macht und den

ALG 2 Antrag kippt, den Person X ja wohl hilfsweise zur Bedarfsberechnung ausfüllen soll.

Und das alles nur um festzustellen, dass, das Einkommen den ALG 2 Bedarf übersteigt!
Und zwar z.B. um knapp 200,-€, Person X denkt, das ist doch kein Pappenstiel, Person X und Anhang

haben einfach zuviel Einkommen für ALG 2! Viel zuviel.

Den Antrag will Person X stellen, weil Person X sehr hohe Kosten für die private Krankenversicherung

und Pflegeversicherung zu zahlen hat, die Summe beläuft sich auf z.B. 400,-€

Wenn Person X nun diese Summe, von dem zuviel an Einkommen abzieht kommt ein Minusbetrag von

200,-€ zustande, womit feststeht, dass ein Anspruch auf den vollen Zuschuss besteht.(Zuschuss

gibt es maximal in der Höhe wie für pflichtversicherte ALG 2 Empfänger, ca. 125,-€)

Denn wenn Person X die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt hat Person X wieder viel

zu wenig Einkommen und einen Anspruch auf ALG 2, was Person X aber nicht bekommt, weil Person X

dort ja pflichtversichert wäre und dann wieder zuviel Einkommen hätte…

Selbstverständlich will/wird Person X alles ausfüllen und nachweisen, was nötig ist,wenn es denn nötig und rechtens ist, aber ist es das? Ist denn

tatsächlich der gesamte ALG 2 Antrag wirklich dafür nötig? Wird das Prozedere vielleicht irgendwo

anderst, einfacher gehandhabt, bekommt vielleicht irgendjemand diesen Zuschuss schon oder hat ihn

beantragt und kann berichten?

Grüße von Lucky 7

Hallo

wer nicht die Anträge ausfüllen will, bekommt evtl. keine ihm zustehenden Leistungen. So einfach ist das eigentlich. Und bitte beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei kleinen Sachbearbeiter:wink:

LG
Mikesch

Hallo Mikesch

Danke erstmal fürs Antworten:smile:
du schriebst:

Hallo
wer nicht die Anträge ausfüllen will, bekommt evtl. keine ihm
zustehenden Leistungen. So einfach ist das eigentlich.

Bitte nicht unbedingt etwas falsch verstehen wollen.
Person X hat nicht geschrieben, das sie notwendige Antragsformulare nicht ausfüllen will, wenn es nicht anderst regelbar ist tut Person X das selbstverständlich, mit allen erforderlichen Nachweisen.
Die Frage war eine andere, nämlich ob der Bedarf einer Familie nicht einfacher festzustellen ist, als durch einen 25-Seiten ALG 2 Antrag.
Bedenke, es wird kein ALG 2 beantragt!
Man hat Regelsätze, Mehrbedarfszuschläge, angemessene Werte für Wohn- und Heizkosten.
Die addiere ich dir im Kopf zusammen oder auf den oberen 10cm eines Din A4 Blattes wenn ich groß schreibe. Damit hat man den relevanten Bedarf, oder liege ich da so falsch?
Immerhin ist diese Berechnung nur dazu da um festzustellen, das der Bedarf weit geringer als das Einkommen ist!
Einkommensberechnung eigentlich dasselbe in grün, es soll nur festgestellt werden das zuviel Einkommen vorhanden ist, damit sind die Vorraussetzungen für diesen Zuschuss gegeben, es handelt sich in dem Beispiel ja nicht um Centbeträge, wo man tatsächlich nicht auf den ersten Blick feststellen kann, ob Vorraussetzung gegeben ist oder nicht.

Und

bitte beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei kleinen
Sachbearbeiter:wink:

Niemand aus dem Beispiel hat sich bei irgendeinem Sachbearbeiter beschwert!

LG
Mikesch

Viele Grüße Lucky 7

Für mich leuchtet ein ganz besonderer Stern am Himmel

Hallo,

Die Frage war eine andere, nämlich ob der Bedarf einer Familie
nicht einfacher festzustellen ist, als durch einen 25-Seiten
ALG 2 Antrag.
Bedenke, es wird kein ALG 2 beantragt!

Ääh - den Zuschuss zur Versicherung bekommen nur ALG2-Bezieher. Siehe hier:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
Oder was habe ich falsch verstanden?
Gruß
loderunner

O.T.:

Viele Grüße Lucky 7
Für mich leuchtet ein ganz besonderer Stern am Himmel

der Lucky7-Stern? Ist das nicht die Merkur-Sonne über der Tür zu den Läden, in denen so ein Geldspielautomat steht?

SCNR :wink:

Hallo

Bedenke, es wird kein ALG 2 beantragt!

Ääh - den Zuschuss zur Versicherung bekommen nur
ALG2-Bezieher. Siehe hier:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
Oder was habe ich falsch verstanden?

wenn man unter Umständen durch Krankenkassenbeitrag wieder bedürftig wird, gibts u. U. einen neuen Bescheid mit 1ct und man wird wieder krankenversichert.
Ob das aber auch private KV zutrifft, weiss ich nicht

Gruß
loderunner

LG
Mikesch

Hallo

Hallo Mikesch

Danke erstmal fürs Antworten:smile:
du schriebst:

Hallo
wer nicht die Anträge ausfüllen will, bekommt evtl. keine ihm
zustehenden Leistungen. So einfach ist das eigentlich.

Bitte nicht unbedingt etwas falsch verstehen wollen.
Person X hat nicht geschrieben, das sie notwendige
Antragsformulare nicht ausfüllen will, wenn es nicht anderst
regelbar ist tut Person X das selbstverständlich, mit allen
erforderlichen Nachweisen.
Die Frage war eine andere, nämlich ob der Bedarf einer Familie
nicht einfacher festzustellen ist, als durch einen 25-Seiten

Nein ist es nicht, es muss aber die Bedürftigkeit festgestellt werden und dazu gehört nunmal der ganze Papierkram

Vorraussetzung gegeben ist oder nicht.

Und

bitte beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei kleinen
Sachbearbeiter:wink:

Niemand aus dem Beispiel hat sich bei irgendeinem
Sachbearbeiter beschwert!

War nur so vorweg gemeint, weil der die Gesetze nicht gemacht hat:wink: aber den Frust der Leute erdulden muss

LG
Mikesch

LG
Mikesch

Danke, alles klar! (owt)
-nix-

Hallo loderunner

Ääh - den Zuschuss zur Versicherung bekommen nur
ALG2-Bezieher. Siehe hier:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Nein, wer ALG 2 bezieht ist per Gesetz Kranken- und Plegepflichtversichert in einer gesetzlichen KK und die Beiträge werden von der z.B. ArGe an die jeweilige KK überwiesen.

Oder was habe ich falsch verstanden?

unter diesem Link ist das sehr gut beschrieben
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…

etwa bis zur Mitte runterscrollen, der Absatz beginnt mit:
Wer wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keinen Anspruch auf Alg II…

Danke aber trotzdem für deinen Versuch zu helfen:smile:
Grüße von Lucky 7

Für mich leuchtet ein ganz besonderer Stern am Himmel

O.T.:
der Lucky7-Stern? Ist das nicht die Merkur-Sonne über der Tür
zu den Läden, in denen so ein Geldspielautomat steht?

SCNR :wink:

Schon gut bei deiner Vermutung musste ich schmunzeln, aber nein ich meine die Seele meines verstorbenen Sohnes, wenn ich abends in den Himmel schaue stelle ich mir halt vor einer der Sterne wäre seine Seele, irgendwie ist das für mich tröstlich…

Hallo Mikesch

wenn man unter Umständen durch Krankenkassenbeitrag wieder
bedürftig wird, gibts u. U. einen neuen Bescheid mit 1ct und
man wird wieder krankenversichert.
Ob das aber auch private KV zutrifft, weiss ich nicht

Nein, das mit dem 1 ct war sozusagen eine Notlösung/ Übergangsregelung, die aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht bestehen bleiben konnte, das ist hier:

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…

etwa ab der Seitenmitte recht gut erklärt

Gruß von Lucky 7

Für mich leuchtet ein ganz besonderer Stern am Himmel

Hallo nochmal Mikesch

Nein ist es nicht, es muss aber die Bedürftigkeit festgestellt
werden und dazu gehört nunmal der ganze Papierkram

Schade eigentlich!

War nur so vorweg gemeint, weil der die Gesetze nicht gemacht
hat:wink: aber den Frust der Leute erdulden muss

Ich hatte schon verstanden, warum du es geschrieben hast, ich zähle mich, bescheiden wie ich bin, zu den womöglich wenigen Menschen die, die Überbringer der „schlechten Nachrichten“ nicht verdammen, weil ich genug Hirn im Kopf habe um die eigentlichen Urheber ausmachen zu können. Helfen tut mir das herzlich wenig, aber es ist zumindest sehr gerecht.

Viele Grüße Lucky 7

Danke und * (owt)
-nix-