Hallo!
Ich hatte im diesem Winter zwei Kronen aufgesetzt. Vor etwa zwei Monaten war ich beim Z.arzt und er sagte, dass zwischen der Kronen zu großer Abstand ist; die Kronen wurden abgesetzt und ich habe Provisorium bekommen.
Seitdem war ich schon einige Male beim Z.a. Es wurde zuerst gesagt, dass der Spalt soll sich schließen. Inzwischen, bei Provisorium, das zur Zeit sitzt, ist der Spalt vergleichbar (wenn nicht größer). Und es wird immer noch gesagt, dass „wir“ sollen abwarten, bis der Spalt sich schließt. Es waren noch einge Unstimmigkeiten, aber diese ist am unlogischsten. Ich vertraue meinem Zahnarzt inzwischen sehr wenig und möchte den nächsten Termin nicht akzeptieren. Stattdessen möchte ich zum anderen Z.a.
Ich bin zur Kr.kasse (gesetzlich) mit dem Problem gegangen. Die meinen, dass in Frage ein Begutachter käme, aber in meinem Fall doch nicht, weil es um Provisorium geht. Ich habe gesagt, dass ich in erster Linie nicht mit der Kronen als Endergebnis Problem habe, aber mit der Behandlung und Mangel an Vertrauen an Z.a. Mir wurde vorgeschlagen, ein Brief zu Kr.kasse zu schreiben. Da ich nicht weiß, wie man ein solches Brief schreibt, habe ich vor, zum Rechtsanwalt zu gehen.
Ich möchte einfach, dass ich ab jetzt von einem anderen (hoffe, besserem) Z.a. behandelt werde.
Wie gut meine Chancen stehen? Womit soll ich rechnen?
Mit Grüßen, Gennadiy O.
Hallo,
Dein Fall ist nicht so ganz einfach. Ich versuch mich mal:
Wenn Du mit einem Zahnersatz nicht zufrieden bist und die Nachbesserung zu keinem Erfolg führt, dann musst Du Dich bei der Krankenkasse melden. Diese wird dann ein Mängelgutachten beantragen.
Begutachtet wird ausschließlich eingesetzter Zahnersatz. Mit einem Provisorium ist kein Gutachten möglich. Dafür muss die Behandlung abgeschlossen werden.
Wenn Du eine laufende Behandlung abbrechen willst, so wird der Zahnarzt entsprechend des Behandlungsfortschritts 50% oder 75% der Kosten abrechnen. Für die weitere Behandlung gibts dann aber auch nur 50% oder 25% des Kassenzushusses - es ist allerdings fraglich, ob Du jemanden findest, der eine angefangene Arbeit „weitermacht“. Meistens wird der Weiterbehandler die Arbeit neu machen wollen und dafür auch das volle Honorar wollen, dann wird´s teuer für dich.
Viele Grüße Christian
Danke, Christian.
Ich muß mal ein Paar mal Deine Antwort lesen. Du hast alles richtig vom ersten Mal verstanden. Ich soll damit rechnen, dass meine „Prinzipien“ mir teuer werden können. Ich muß mal nachdenken.
Mit Gr., Gennadiy
Servus Gennady,
ich gebe auch noch etwas von meinem Senf dazu:
Christian hat Recht: Ein Gutachter kann nur begutachten, was da ist. Da sind aber nur die Provisorien. Diese sind zwar nach der ‚Vorlage‘ der Kronen entstanden, die vorher drin waren, die endgültigen Kronen, die jetzt auf dem Weg sind, können (und sollten!) aber völlig anders aussehen und sogar mängelfrei sein. Was soll ein Anwalt dem jetzigen ZA nun vorwerfen? Was von dem, das Du hier schreibst, ist beweisbar?
Was Du tun kannst (und wohl auch solltest) ist, dass Du Dir die neuen Kronen nur mit einem temporären Zement einsetzen lässt. Auf diese Weise könntest Du im Gebrauch testen, ob alles OK ist. Wenn nicht, könntest Du mit den mangelhaften neuen Kronen zum Gutachter und notfalls zum Richter gehen. Wichtig wäre, dass Du beim nächsten Besuch Deinen Mut zusammen nimmst und darauf bestehst, dass
- die Kronen nur temporär eingesetzt werden,
- die Begründung dafür während Deiner Anwesenheit in die Karteikarte (die Erfassungsmaske des Computers) geschrieben wird, und
- dass während dieses Gesprächs und der Behandlung die Helferin als dritte Person dabei ist.
Gruß
Kai Müller
Hallo Herr Dr. Müller,
alles schön und gut, stimme auch teilweise zu, nur ein temporär eingegliederter Zahnersatz gilt nicht als eingegliedert und somit nicht fertig.
Gruß
alles schön und gut, stimme auch teilweise zu, nur ein
temporär eingegliederter Zahnersatz gilt nicht als
eingegliedert und somit nicht fertig.
Servus Lucia,
man sollte hier Abrechnungsvorschriften nicht mit allgemeinen Rechtsfragen in einen Topf werfen. Mit der Kasse abrechenbar ist ein ZE erst nach definitiver Inkorporation, das stimmt. Wenn ein Patient unter den geschilderten Umständen die Zahlung und Weiterbehandlung verweigert, wird ein Gericht IMHO die temporär eingesetzten Kronen zu beurteilen bereit sein wie sie sind. Das gebietet allein der Umstand, dass - bis zur Rechtskraft eines Urteils - eine Menge Zeit vergehen kann, während der die ‚Versorgung‘ mit Kunststoff-Provisorien ohne Approximalkontakte nicht zumutbar wäre.
Gruß
Kai Müller
Hallo Lucia,
Bei uns in Bayern wird hier sehr spitzfindig unterschieden zwischen
provisorischer Eingliederung (der ZE ist noch nicht fertig, es erfolgen noch Änderungen, der Plan wird noch nicht abgerechnet) und
semipermanenter Eingliederung (der ZE ist fertig, aber wird probegetragen, der Plan kann abgerechnet werden).
Kai hat wohl letzteres gemeint und das genau wäre auch mein Vorschlag an den UP.
Grüße Christian
Zitat aus den KZVB Richtlinien:
„Bei der temporären Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz ist zwischen einer ,provisorischen“ und einer ,semipermanenten Eingliederung" zu unterscheiden. Die ,provisorische Eingliederung" bedeutet, dass noch Veränderungen am eingegliederten Zahnersatz vorgenommen werden. Aus diesem Grund ist der Heil- und Kostenplan zum Zeitpunkt der provisorischen Eingliederung noch nicht abrechenbar, da der Zahnersatz noch nicht endgültig fertiggestellt ist. Wird dagegen eine prothetische Versorgung für längere Zeit zum Probetragen eingegliedert, ohne dass weitere Maßnahmen oder Veränderungen von vornherein geplant sind, ist dies in der Patientendokumentation mit dem Vermerk ,semipermanente Eingliederung" einzutragen. In diesem Fall ist eine sofortige Abrechnungsmöglichkeit gegeben. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die patientenbezogene Dokumentation."
Hallo!
Ich habe zuerst den Termin abgesagt und dem Zahnarzt einen Brief mit den Fragen geschrieben. Ich habe geschrieben, dass die schriftliche Antwort auf diese Fragen eine Voraussetzung für unsere Kooperation ist.
Mit Grüßen, Gennadiy
Hallo!
Ich habe vom Arzt einen Brief bekommen, in dem er Punkt für Punkt meine Fragen beantwortet. Ich verstehe manches nicht (vlt. Sprachprobleme), aber es entspannt Situation wesentlich. Ich habe vor, den nächsten Termin vereinbaren.
Danke dem Forum für Unterstützung!
Mit Grüßen, Gennadiy