Hallo.
Wenn man denn nun verhindern wolle, dass jemand der nicht
verkehrstauglich ist (aus den bereits erwähnten Gründen) den
FS irgendwo im EU Ausland (besser formuliert? *g)erwirbt…was
könnte man da unternehmen? Komm schon, Dir fällt bestimmt was
ein 
Falls ich auch darf … mit der Einschränkung, dass ich nicht über die aktuelle Rechtsnormen-Gültigkeit Bescheid weiß, deswegen nur als Vermutung zu verstehen.
Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU im Regelfall irgendwelche staatlichen Stellen Amen sagen müssen, damit jemand einen Führerschein bekommt. In Bumforzelonien, was noch nicht EU- assimiloren wurde, mag das noch wesentlich anders aussehen.
Jetzt hängt es davon ab, ob das betreffende Land regelmäßig mit den deutschen Behörden (KBA etc.) zusammenarbeitet. Bei Bulgarien tippe ich tendenziell auf „zur Zeit noch nicht“. Sprich, die Bulgaren kennen den zugrunde liegenden Vorgang nicht. Wenn Du jetzt hypothetischerweise in Sofia anriefest und denen vorbulgärest, was dagegen spricht, demjenigen einen FS auszustellen, würde vermutlich nix passieren (da könnte ja jeder kommen). Wenn, wie bei einem Neu-EU-Land zu vermuten, die entsprechenden Amts(hilfe)wege noch nicht definiert bzw. freigeschaltet sind, darf die deutsche Behörde auch nichts von sich aus anleiern. Es ließe sich unter diesen Voraussetzungen also zunächst nicht verhindern, dass der Kandidat einen bulgarischen Führerscheinskovski bekommt.
Wird der Betreffende nur im Ausstellungsland aktiv und lässt er sich doch nichts zuschulden kommen, hat er so lange ginstig, bis Balgurien die Rechtsnormen angeglichen hat und in diesem Rahmen auch ein Datenaustausch vereinbart wurde.
Fährt Genosse X dagegen im EU-Ausland, für das entsprechende Abkommen gelten, herum und wird erwischt, ist er fällig wg. Fahren ohne Führerschein. Mit D ist es das Gleiche.
Und wenn er mit seinem FS aus Sofia irgendwo in der EU besoffen fährt und erwischt wird, ist er auch den Lappchev komplett los. Dann informieren nämlich die Behörden des Landes, wo er erwuschen wurde, diejenigen des Ausstellungslandes.
Machen kann man da m.E. erst dann etwas, wenn der Kamerad dort herumgurkt, wo seine jetzige FS-Sperre gilt : Anzeige mit entsprechendem Verfahren.
Sollte allerdings Bulgarien mit dem EU-Beitritt gleichzeitig entsprechende Abkommen aktiviert haben, wird bereits der Antrag in Bulgarien auf wenig Gegenliebe stoßen. Schließlich muss der Pass/Ausweis bei der Antragstellung vorgelogen werden - und das würde in diesem Fall automatisch eine Rückfrage beim KBA auslösen.
Gruß Eillicht zu Vensre