FS aus dem Ausland

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgendes an:

Ein Deutscher, wohnhaft auch in D (mit möglicherweise zusätzlicher bras. Staatsbürgerschaft, ich weiß nicht ob das relevant sein könnte)
hätte seinen damals in D erworbenen Führerschein, wegen wiederholter Trunkenheit am Steuer bereits vor einigen Jahren verloren.

Nun möchte dieser seinen FS wieder machen, käme in D aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch die MPU. (Er sei Alkoholiker ohne Therapie)

Nun könnte ihm der Gedanke gekommen sein, das Ding einfach im benachbarten Ausland zu machen…sagen wir mal in Bulgarien (ab 1/2007 in der EU?).

Würde dieser FS in D Gültigkeit haben?

Danke und Gruß
M

Hallo,

Nun möchte dieser seinen FS wieder machen, käme in D aber mit
großer Wahrscheinlichkeit nicht durch die MPU. (Er sei
Alkoholiker ohne Therapie)

Nun könnte ihm der Gedanke gekommen sein, das Ding einfach im
benachbarten Ausland zu machen…sagen wir mal in Bulgarien
(ab 1/2007 in der EU?).

Würde dieser FS in D Gültigkeit haben?

Nein, gibt es gerade eine neue EU-Richtlinie dazu.

Beatrix

Würde dieser FS in D Gültigkeit haben?

Nein, gibt es gerade eine neue EU-Richtlinie dazu.

Beatrix

Und die wird so seinm, dass der Führerschein , bei nicht abgelegter MPU, nicht anerkannt werden muss. Damit soll es genauso sein, als wenn man in diesem Land ohne Führerschein fahren würde… So laut Autozeitschriften.

Wenn die Person also weiter fahren möcvhte, sollte sie ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen.

BJ

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Ein Mensch …
… der nicht einmal weiß, dass Bulgarien kein Nachbarland von Deutschland ist, sollte sowieso keinen Führerschein bekommen :smile:

Gruss, Dietmar

Moin Dietmar,

bitte entschuldige, dass ich nicht wußte, dass Bulgarien nicht als benachbartes Ausland von Deutschland bezeichnet werden darf…ich weiß ehrlich auch gar nicht auf Anhieb wo das liegt…Geographie war eben noch nie meine Stärke, man kann schliesslich auch nicht alles wissen…solange man weiß wo’s steht…das habe ich halt nicht getan…soweit so gut.
In diesem Sinne, vielen Dank für Deine nette Aufklärung hierzu.

Dieser Mensch um den es gehen könnte, könnte ja immerhin so clever sein, den FS eben nicht in Polen Tschechien, oder den Niederlanden zu machen, um die Chancen einer FS-Kontrolle mit anschliessendem Entzug des selbigen zu minimieren, oder überhaupt als FS-Tourist entlarvt zu werden…immerhin gehört Bulgarien neuerdings auch zu EU und ist damit eben für solche Typen empfänglich…

Wenn man denn nun verhindern wolle, dass jemand der nicht verkehrstauglich ist (aus den bereits erwähnten Gründen) den FS irgendwo im EU Ausland (besser formuliert? *g)erwirbt…was könnte man da unternehmen? Komm schon, Dir fällt bestimmt was ein :wink:

Danke und Gruß
M

Hallo.

Wenn man denn nun verhindern wolle, dass jemand der nicht
verkehrstauglich ist (aus den bereits erwähnten Gründen) den
FS irgendwo im EU Ausland (besser formuliert? *g)erwirbt…was
könnte man da unternehmen? Komm schon, Dir fällt bestimmt was
ein :wink:

Falls ich auch darf … mit der Einschränkung, dass ich nicht über die aktuelle Rechtsnormen-Gültigkeit Bescheid weiß, deswegen nur als Vermutung zu verstehen.

Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU im Regelfall irgendwelche staatlichen Stellen Amen sagen müssen, damit jemand einen Führerschein bekommt. In Bumforzelonien, was noch nicht EU- assimiloren wurde, mag das noch wesentlich anders aussehen.

Jetzt hängt es davon ab, ob das betreffende Land regelmäßig mit den deutschen Behörden (KBA etc.) zusammenarbeitet. Bei Bulgarien tippe ich tendenziell auf „zur Zeit noch nicht“. Sprich, die Bulgaren kennen den zugrunde liegenden Vorgang nicht. Wenn Du jetzt hypothetischerweise in Sofia anriefest und denen vorbulgärest, was dagegen spricht, demjenigen einen FS auszustellen, würde vermutlich nix passieren (da könnte ja jeder kommen). Wenn, wie bei einem Neu-EU-Land zu vermuten, die entsprechenden Amts(hilfe)wege noch nicht definiert bzw. freigeschaltet sind, darf die deutsche Behörde auch nichts von sich aus anleiern. Es ließe sich unter diesen Voraussetzungen also zunächst nicht verhindern, dass der Kandidat einen bulgarischen Führerscheinskovski bekommt.

Wird der Betreffende nur im Ausstellungsland aktiv und lässt er sich doch nichts zuschulden kommen, hat er so lange ginstig, bis Balgurien die Rechtsnormen angeglichen hat und in diesem Rahmen auch ein Datenaustausch vereinbart wurde.

Fährt Genosse X dagegen im EU-Ausland, für das entsprechende Abkommen gelten, herum und wird erwischt, ist er fällig wg. Fahren ohne Führerschein. Mit D ist es das Gleiche.

Und wenn er mit seinem FS aus Sofia irgendwo in der EU besoffen fährt und erwischt wird, ist er auch den Lappchev komplett los. Dann informieren nämlich die Behörden des Landes, wo er erwuschen wurde, diejenigen des Ausstellungslandes.

Machen kann man da m.E. erst dann etwas, wenn der Kamerad dort herumgurkt, wo seine jetzige FS-Sperre gilt : Anzeige mit entsprechendem Verfahren.

Sollte allerdings Bulgarien mit dem EU-Beitritt gleichzeitig entsprechende Abkommen aktiviert haben, wird bereits der Antrag in Bulgarien auf wenig Gegenliebe stoßen. Schließlich muss der Pass/Ausweis bei der Antragstellung vorgelogen werden - und das würde in diesem Fall automatisch eine Rückfrage beim KBA auslösen.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hey Eillicht,

klar „darfst“ Du auch :o)

Vielen vielen Dank!
Ich hab im Inet zwar viele Infos gefunden, unter anderem auch die vorläufige Antwort auf Antrag zur Ausarbeitunf der neuen FS Regel, aber das Aufdröseln der vielen Informationen wollte mir so recht nicht gelingen…aber Du hast meine wagen Vermutungen bestätigt und jetzt sehe ich etwas klarer.

Das ist sie übrigens:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a14/Bes…

Gruß
M