Guten Tag,
nehmen wir mal an A & B fahren zusammen Auto, wobei A am Steuer sitzt und B als Beifahrer unterwegs ist. Nun haben beide Bier getrunken. Bei einer Führerscheinkontrolle durch die Polizei muss A pusten und hat 1,8 Promille. Da A aufgrund seiner Trunkenheit nun behauptet B sei auch gefahren (A saß in seinem Auto am Steuer, als die Polizei eintraf) muss B ebenfalls pusten und hat geringfügig weniger Promille im Blut. Beiden wird der Führerschein vorläufig entnommen. Was kann B, der nur zur falschen Zeit mit etwas Promille am falschen Ort war, nun tun um seinen FS wieder zu bekommen? Kann das Geschwätz einen Betrunkenen überhaupt als Grundlage für eine Beschlagnahme dienen? Danke für Ihre Antworten.
Ja, gute Ratschläge geben tun Viele hier im Forum. Jeder weiß doch was zum Thema ohne wirklich Bescheid zu wissen!
Da ich persönlich auf Antworten stehe mit denen ich auch argumentieren kann muß ich zu Ihrem Fall sagen:
Tut mir leid, kann zu dieser Konstellation keine Auskunft geben, an die sich A bzw. B wirklich festmachen können und die rechtlich helfen könnte, und um das geht es doch.
So bla bla
Hallo,
als „Experte für die FS Haussteuerung“ kann ich da nicht viel weiterhelfen 
Grundsätzlich darf man aber selbst wenn man selber getrunken hat nicht mit einem besoffenen Auto fahren sonst ist der eigene Lappen auch weg. Ist leider so…
Vielleicht lässt der Richter Gnade walten wenn er die umstände erfährt und Sie kommen mit einer Verwarnung weg. Es sind ja auch nur Menschen…
Gruß Pagliarini
Ich kann leider hier nicht helfen, habe kein Ahnung. An deiner Stelle würde ich einfach die Zuständige Behörde fragen.
LG,
Christine