FS-Entzug wegen fremder Unzurechnungsfähigkeit

Guten Tag,

nehmen wir mal an A & B fahren zusammen Auto, wobei A am Steuer sitzt und B als Beifahrer unterwegs ist. Nun haben beide Bier getrunken. Bei einer Führerscheinkontrolle durch die Polizei muss A pusten und hat 1,8 Promille. Da A aufgrund seiner Trunkenheit nun behauptet B sei auch gefahren (A saß in seinem Auto am Steuer, als die Polizei eintraf) muss B ebenfalls pusten und hat geringfügig weniger Promille im Blut. Beiden wird der Führerschein vorläufig entnommen. Was kann B, der nur zur falschen Zeit mit etwas Promille am falschen Ort war, nun tun um seinen FS wieder zu bekommen? Kann das Geschwätz einen Betrunkenen überhaupt als Grundlage für eine Beschlagnahme dienen? Danke für Ihre Antworten.

Howdy,

Beiden wird der Führerschein vorläufig entnommen. Was kann B,
der nur zur falschen Zeit mit etwas Promille am falschen Ort
war, nun tun um seinen FS wieder zu bekommen? Kann das

hätte B denn in diesem fiktiven Fall tatsächlich aktiv am Strassenverkehr teilgenommen und könnte irgendjemand das auch beweisen. Oder hätte er dieses nicht und ebensolches auch vor Ort bei der Aufnahme bestritten?

Gruss
norsemanna

B hat in diesem Fall nicht aktiv am Verkehr teilgenommen und das Gegenteil kann ihm auch nicht bewiesen werden. Der einzige Grund weshalb B seinen Führerschein ebenfalls abgeben musste wäre somit eine Aussage eines Betrunkenen, der nicht alleine seinen Führerschein verlieren möchte.

Danke für weiteres Interesse an diesem fiktiven Fall

Hallo,

um den Führerschein nicht abgenommen zu bekommen, muss nicht der B beweisen, dass er NICHT gefahren ist, sondern der StA beweisen, dass er gefahren ist. Zunächst dürfte aber ein Widerspruch gegen die Beschlagnahme des FS ausreichen, dann entscheidet ein Richter darüber.
Nach der Spontanäußerung des A wird mit Sicherheit noch eine formelle Vernehmung des A erfolgen. Da sollte er auch mal auf die Folgen einer falschen Verdächtigung hingewiesen werden.
Als beschuldigter B. würde ich aber einzelne Beweisanträge stellen, z.b. dass Fingerabdrücke vom Lenkrad des Fahrzeugs genommen werden (das aber nur, soweit B noch nie mit dem Kfz gefahren ist).

Gruss

Iru

Vielen Dank, für die schnellen Antworten. Nun habe ich nur noch eine Frage bezüglich diesen fiktiven Falles.
Inwiefern ist ein solcher Antrag zu stellen? Reicht dies telefonisch oder muss der Antrag über den Schriftverkehr laufen? Wie lange wird der Vorgang nach dem Widerspruch gegen die Beschlagnahme vorraussichtlich dauern, bis B den FS wieder in den Händen halten darf?

Mit freundlichen Grüßen

B. sollte zur Polizei gehen und die Herausgabe des FS verlangen, bzw. dort den Widerspruch gegen die Beschlagnahme protokollieren lassen.

Gruss

Iru

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Hallo,

aber jetzt muss ich mal blöde fragen: Ich dachte bisher immer (und so ist es auch vor Jahren mal einem Bekannten geschehen), dass man als Führerscheinbesitzer selber mit dran kommt, wenn man bewusst einen Betrunkenen fahren lässt und daneben sitzt und ihn nicht von der Fahrt abhält.

Na ja, dem Bekannten ist damals auch der Führerschein entzogen worden, obwohl er selber nur Beifahrer war. Ich habe die Sache aber dann nicht weiter hinterfragt. Ist auch schon Jahre her.

Grüße Ute

Allerdings wird B dort doch seinen FS noch lange nicht wieder bekommen oder? Wielang könnte der Vorgang dauern und wäre es denn rechtens, wenn die Polizei den FS nur aufgrund dieser betrunkenen Aussage abnimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Wenn die Beschlagnahme nicht rechtmäßig war bzw. der Richter diese nicht bestätigt, geht die Rückgabe sehr schnell. Ich persönlich hätte schon Probleme damit, den FS lediglich aufgrund einer Spontanäußerung eines angetrunkenen Autofahrers sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen. Da müsste schon etwas mehr dazugehören (und vielleicht sieht es der Richter genauso).

Iru