Hallo und Guten Morgen,
angenommen: Donald hat eine BEZ Stelle in einem gemeinnützigen Verein. Das JC fördert in dieser BEZ - Maßnahme eine Qualifikation in bestimmter Höhe. Donald hat sich entschieden, als Qulaifikation seinen Kfz - Führerschein zu machen.
Donald ist an einem Freitag zum Arzt - da er Nackenschmerzen / Rückenschmerzen hatte. Der Arzt hat ihn die darauf die folgende Woche krank geschrieben. In dieser Krankschrift hatte Donald jedoch am Montag 45 min & Dienstag 45 min Prüfungsvorbereitende Fahrstunden. Die Fahrprüfung fand dann am Mittwoch a 45 min statt - er hat bestanden.
Der AG möchte ihm nun aufgrund der beendeten Fahrschule in der Krankschrift kündigen.
Der Arzt kann „sein Einverständnis zum beenden der Fahrschule“ nicht schriftlich geben, da er Donald Tabletten verschrieben hat…die Donald jedoch an diesen 3 Tagen nicht genommen hat - aufgrund der Fahrschule - der Arzt kann ihm trotzdem nicht helfen.
Frage: Kann der AG Donald fristlos kündigen - wäre das berechtigt ? Muß der AG die Kündigungsfrist von 4 Wochen (lt. AV) einhalten ?
Was kann Donald nun noch machen - um eine Kündigung zu vermeiden ?
lieben Gruß und vielen vielen Dank im voraus !!
Hallo
Im Streitfalle dürfte der AG zumindest mit dem Argument, daß die Nichteinnahme der verordneten Tabletten den Genesungsprozess verzögert hat, bzw verzögern konnte, einen Blumentopf gewinnen. Ob er die AU an sich erschüttern kann, ist schwer zu sagen.
Ob die Verhaltensweise des AN dazu geneigt ist, eine fristlose oder fristgerechte Kündigung auszusprechen, wird ein Arbeitsrichter im konkreten Einzelfalle entscheiden.
Da es hier um viel mehr geht (Jobverlust, Verweigerung der Lohnfortzahlung, Sperrfrist / Sanktionen im Leistungsbezug) sollte ein hiervon Betroffener dringend im Falle der Kündigung einen Fachanwalt aufsuchen, bestenfalls für Arbeits- und Sozialrecht.
Vielleicht gelingt es dem AN aber auch, den AG davon zu überzeugen, wie wichtig die FS-Prüfung war und welche positiven Auswirkungen dies auf die Beschäftigung hat. Sollte der AG eine Abmahnung ausstellen, sollte der AN diese widerspruchslos hinnehmen und abheften.
Gruß,
LeoLo
was wäre wenn…
…ersteinmal vielen Dank für die Rasche Antwort !
Was wäre wenn: der Verein (also der AG) - selbst im Glashaus sitzt und nicht mit Steinen werfen sollte.
Sprich: Krankenscheine nicht abrechnet und den AN als anwesend führt, um das Geld des JC zu bekommen. Wenn der AG Spenden nicht an Bedürftige weiter gibt - sondern Gewinnbringend verkauft und in seine eigene Tasche wirtschaftet. Wenn der AG seine Mitarbeiter mobbt…Wenn der AG gegen den Umweltschutz verstösst…und und und…
Der AN weiß davon und kann das auch alles nachweisen.
Was wäre wenn der AN den AG damit „erpressen“ würde - „darf“ man sowas ? Wie würde sowas vor Gericht ausgelegt werden ? Würde das dem AN arg auf die Füße fallen ?
DANKESCHÖN !
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Hallo
Es ist erstaunlich, wieviele AN ihre Moralvorstellungen wiederfinden, wenn sie sich vom AG plötzlich ungerecht behandelt fühlen. So kann man sich das eigene Nachtreten und die niederen Beweggründe noch hübsch als moralisch einwandfrei vorgaukeln…
Rache ist ein schlechter Ratgeber.
Oft genug fallen die Sachen nicht nur dem AG auf die Füße sondern auch der anschwärzende AN hat nachher mehr Probleme als vorher.
Diesen Ansatz würde ich also vergessen.
Gruß,
LeoLo
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