FSJ + 400 Euro -> Job Kindergeld ?

Hallo.

Bekommen die Eltern von jemanden, der momentan ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und dazu einen 400 Euro Job hat, Kindergeld?

Nehmen wir mal an 380 Euro vom FSJ und die max. 400 Euro vom 2ten Arbeitgeber = 780 Euro.

Bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld?

Achso, Sohn/Tochter ist 20 Jahre alt.

MFG

Hi !

Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld sind zum Einen, dass in einem Alter bestimmte Voraussetzungen (Ausbildung, Wehrdienst, …) erfüllt sein müssen und zum Anderen, dass die „Einkünfte und Bezüge“ des Kindes einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

In Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d der verlinkten Vorschrift ist die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld geregelt, wenn das Kind ein FSJ absolviert. Die Berechtigung zum Bezug besteht, wenn das Kind max. 25 Jahre alt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt.

Im Absatz 4 Satz 2 ist der Betrag der zulässigen „Einkünfte und Bezüge“ zu finden.

Nach R 32.10 Absatz 2 Nr. 5 EStR ist der 400-Euro-Job als „Bezüge“ zu werten. Sie sind um tatsächliche Aufwendungen (Fahrtkosten, etc.) zu kürzen. Es darf ohne Nachweise eine Kostenpauschale in Höhe von € 180,00 (im Jahr) abgezogen werden.

Das FSJ-Geld gilt als Arbeitslohn. Es ist um die tatsächlichen Werbungskosten (siehe oben) zu kürzen. Ohne Nachweis wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von zu Zeit € 920,00 anerkannt.

Dies würde überschlägig ergeben:

**Bezüge**
12 Monate x € 400,00 4.800 €
./. Kostenpauschale <u> 180 €</u>
Summe der Bezüge 4.620 €

**Einkünfte**
12 Monate x € 380,00 4.560 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag <u> 920 €</u>
Summe der Einkünfte <u>3.640 €</u>

Summe der Einkünfte und Bezüge 8.260 €

Nach überschlägiger Rechnung (selbst wenn die vom FSJ-Geld einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung noch abgezogen werden) ist damit der zulässige Höchstbetrag überschritten und es gibt kein Kindergeld.

Können entweder bei den Einkünften und/oder bei den Bezügen höhere Aufwendungen geltend gemacht werden, besteht aber noch die Aussicht auf Kindergeld.

BARUL76

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Nach überschlägiger Rechnung (selbst wenn die vom FSJ-Geld
einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung noch abgezogen
werden) ist damit der zulässige Höchstbetrag überschritten und
es gibt kein Kindergeld.

Soweit ich weiß, zahlt beim FSJ der Arbeitgeber die SV-Beiträge alleine. Somit gibt es keinen Arbeitnehmer-Anteil.

Können entweder bei den Einkünften und/oder bei den Bezügen
höhere Aufwendungen geltend gemacht werden, besteht aber noch
die Aussicht auf Kindergeld.

BARUL76

Ergänzung:
Wenn der FSD oder 400 Euro Job nicht das ganze Jahr bestehen,
kann es mit dem Kindergeld noch klappen.

Gruß JK