Hallo liebe leute,
ich mache zzt. ein FSJ-Dual also ein FSJ mit Schule nebenbei zum erreichen der Mittleren Reife beim Internationalen Bund.
Mein Problem ist, ich habe ende diesen Monats meine lezten Prüfungen als ein externer Prüfling (also diese Prüfung für die sich normalerweise jeder der geeignet ist anmelden kann ohne momentan eine Schule o.ä zu besuchen)und habe jedoch einen Vertrag mit dem IB der mich verpflichtet bis zum 31.08.2012 ein Schulgeld in Höhe von 230,-€ zu zahlen.
Meine Frage: Gibt es möglichkeiten vorzeitig aus diesem Vertrag auszutreten da ich nach diesem Monat keine weiteren Leistungen durch den IB beziehe. In meinem Vertrag steht nur:
„Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt (bezieht sich auf die dauer die im Absatz darüber steht) und besteht für den IB und den Schüler. Ein wichtiger Grund zur Kündigung für die Schule liegt insbesondere dann vor, wenn ein Schulgeldrückstand in Höhe von wenigstens 2 Monatsraten eingetreten ist. Für Ordnungsmaßnahmen, Entlassung und Auschluss gelten die Bestimmungen der Art. 86, 87,88 BayEUG.“
Und eine Ausführung über Krankheit als Grund dass man zum Schularzt muss.
Ich habe mir diese Artikel mal angesehen und werde nict Schlau daraus.
Für jede Hilfe bedanke ich mich im Vorraus
lg Thaseus