Guten Morgen,
ich mache seit September ein Freiwilliges Soziales Jahr und bin heute zum ersten Mal krank. Möchte am Montag wieder ganz gerne arbeiten gehen und mich interessiert jetzt ob ich wegen diesem einen Fehltag eine Ärztliche Beglaubigung brauche. Habe schon ein bisschen Google befragt und folgendes gefunden:
„Krankmeldung: Die FSJ-Teilnehmer/innen müssen wie andere Arbeitnehmer/innen vom 3. Tag einer Krankheit an dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Da das DWHN Arbeitgeber ist, müssen die Originale dieser Krank-meldungen auch dort vorliegen. Sicherlich möchte aber auch die Einsatzstelle darüber informiert sein, wie lange mit der Krankheit ihres/ihrer FSJler/in zu rechnen ist. Deshalb ist es üblich, dass die Teilneh-mer/innen die Krankmeldung zunächst an die Einsatzstelle schicken, von wo aus sie (unbedingt!) an das Diakonische Werk, Freiwillige Soziale Dienste, weitergeleitet wird. Davon abgesehen informiert der/die FSJler/in die Einsatzstelle natürlich bereits am ersten Tag der Krankheit bei Dienstbeginn.“
Also wenn ich den Text richtig verstehe dann brauch ich erst ab meinem dritten Fehltag eine Beglaubigung oder? Bin mir eben nicht ganz sicher, weshalb ich euch befrage. Hoffe auf ein paar Antworten, danke im voraus.
Liebe Grüße