FSJ - stundenzahl runter schrauben...?

hallo,

da ich derzeit fsjlerin bin im kindergarten und eine 40-stunden-woche habe, wollt ich fragen, wie es aussieht - habe ich ein anrecht die stundenzahl runter zu schrauben… vllt so 6h am tag.
ich frage nicht aus reiner faulheit, sondern da dieses jahr zur beruflichen orientierung gedacht ist und ich fix und fertig jeden abend bin und zu nichts komme, kann ich mich schlecht auf meine beruflichen pläne konzentrieren…
diese umfassen einstellungstests, auf die man sich sowohl geistig als auch körperlich vorbereiten muss… da ich aber immer spät zu haus bin, habe ich dafür so gut wie keine zeit…

ist es also möglich auf 6h zu bestehen oder wäre ich gezwungen, dass fsj abzubrechen und somit auch aufs kindergeld zu verzichten? :confused:
würde natürlich auch doof im lebenslauf aussehen…

Über antworten wär ich dankbar!
lieben gruß

Hallo americandream01, nach § 8 Abs. 1 Teilzeitbeschäftigungsgesetz steht dir theoretisch nach 6 Monaten Beschäftigungszeit eine Verkürzung der Arbeitszeit zu, wenn du sie nach Abs. 2 drei Montate vorher schriftlich eingereicht hast.
Ob das in der Praxis immer so von den Chefs akzeptiert wird ist allerdings fraglich.
Da kommt auf das Unternehmen an, gibt es bei deinem Arbeitgeber noch mehrere Teilzeitkräfte.
Weitere Info’s findest du in den Arbeitsgesetzen.

Gruß

Lara

Hallo,

da ich derzeit fsjlerin bin im kindergarten und eine
40-stunden-woche habe,

Das von Lara67 unten erwähnte „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ (TzBfG) gilt für Arbeitnehmer. M.E ist ein FSJler kein Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

wollt ich fragen, wie es aussieht -
habe ich ein anrecht die stundenzahl runter zu schrauben…
vllt so 6h am tag.

Aus dieser Sicht hätte ich gesagt. Nein.

Untermauert wird das ganze durch §2 des Gesetzes zur Förderung
eines freiwilligen sozialen Jahres:

(2) Der freiwillige Dienst im Rahmen eines
freiwilligen sozialen Jahres wird ganztägig
(…) geleistet.

Weiterhin heißt es:
§ 8 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher
Bestimmungen
Für eine Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen
sozialen Jahres sind die Arbeitsschutzbestimmungen
und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend
anzuwenden.

Ergo: Das schließt Teilzeit eigentlich aus.

ist es also möglich auf 6h zu bestehen oder wäre ich
gezwungen, dass fsj abzubrechen und somit auch aufs kindergeld
zu verzichten? :confused:

Darum gehts also in Wirklichkeit

würde natürlich auch doof im lebenslauf aussehen…

Selbstredend

Gruß
Wawi

ja genau das ist das problem.
es gibt zwei vollzeitstellen und sonst sind dort nur teilzeitkräfte beschäftigt. das ist ziemlich deprimierend…

es geht MIR nicht ums kindergeld. du solltest richtig lesen lernen :wink:
es geht um meine zukunftswünsche, die ich verwirklichen möchte.
dementsprechend könnte kindergeld jederzeit durch nebenjobs ersetzt werden…

Hallo nochmal

ja genau das ist das problem.

Nein, das ist nicht das Problem,

Das Problem ist die Gesetzeslage!
Zur Ergänzung meiner obigen Ausführungen ein Auszug aus dem
_Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)

§ 3 - Freiwilliges soziales Jahr
(1) Das freiwillige soziale Jahr wird ganztägig […] geleistet,_

http://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/__3.html

Ergo gibt es keine offizielle legale Möglichkeit auf Teilzeit zu reduzieren. Eine Möglichkeit wärer statt eine ganzen Jahres ein halbes abzuleisten. Das sieht auch das Gesetz vor.

Gruß
Wawi