FSK SPIO/JK Freigaben/Indizierung

Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir mal jemand die Vorgehensweise beschreiben, die ein Film durchläuft, bis er mit oder ohne Freigabe irgendwo käuflich erwerbbar ist.

Wie läuft sowas ab?
Der Verleih legt der FSK einen Film vor. Muss er das überhaupt? Die FSK stuft den Film ein, oder verweigert die Freigabe. Wenn der Verleih den Film trotzdem rausbringen will, legt er ihn der SPIO/JK vor. Dürfen Filme, die anstatt der farbigen FSK Plakette diesen kleinen SPIO-Hinweis haben (strafrechtlich unbedenklich, keine Jugendgefährdung, …) nicht beworben werden? Warum nicht gleich alles zur SPIO geben? Warum gibt es überhaupt diese zwei Instanzen (FSK + SPIO)? Was landet auf dem sogenannten Index?

Auf einem Festival (aktuell: FantasyFilmfestNights) laufen Filme auch ohne irgendwelche Beschränkungen (ausser, dass man über 18 sein muss). Einen Film dann jedoch uncut auf DVD zu veröffentlichen, ist wohl weitaus schwerer…

Mich würde einfach mal die komplette Vorgehensweise, die Gründe dafür und die Folgen davon, interessieren…

Ich danke!

hallo

in den feinheiten sind mir all diese verfahren mittlerweile auch zu kompliziert geworden.
das hat sowohl mit ähnlich klingenden bezeichnungen, rechteänderungen und dem mist zu tun der gerne hier und da zu lesen ist . . .
(und ausserdem habe ich mich länger nicht mehr intensiv damit beschäftigt)

ich versuchs trotzdem mal im ansatz, vor allem da ich einige kleinigkeiten klären möchte die in deinem artikel schon falsch drinstehen.
mit den diversen links und einer weiteren forschung wirst du dem kern (oder vielleicht der ultimativen infoseite) auf die spur kommen.

also, mit gefahr auf fehler und/oder unvollständigkeit:

die spio ist die „spitzenorganisation der filmwirtschaft“.
http://de.wikipedia.org/wiki/Spitzenorganisation_der…
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=1
die fsk eine von der spio getragene einrichtung !!

„Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen, Videokassetten und sonstiger Medienträger (DVDs, Trailer, Werbefilme), die in der Bundesrepublik Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.
Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontr…
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=2

wird ein film nicht zur prüfung vorgelegt, erhält er schlicht keine freigabe.

nur die fsk kann filme denen sie keine freigabe erteilt weiterleiten.
(kennzeichnung der fsk auf diesem stand: SPIO/JK leichte jugendgefährdung (oder so ähnlich).

das „weiterleiten“ erfolgt an die bpjm !!! --> BUNDES-prüfstelle für jugendgefährdete medien (früher „schriften“)
http://www.bundespruefstelle.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f…

ein film der bei der fsk geprüft wurde (egal mit welchem ergebnis) kann nach heutigen gesetzen NICHT mehr per gerichtsbeschluss indiziert werden !! (1994 wäre das mit natural born killers schier geschehen, als sich ein bayerisches gericht dran gemacht hatte)

heute entscheidet die bpjm abhängig der entscheidungen der fsk.
fsk-freigabe erteilt - ergo keine indizierung mehr möglich.

nun also die bpjm.
diese entscheidet ob eine „starke jugendgefährdung“ nach paragraph sowieso vorliegt.
und das führt zur indizierung (oder eben zur beschlagnahmung)
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
http://www.bundespruefstelle.de/

indizierungen gibt es meines wissens nicht im kino, nur auf medien.
daher der unterschied den du beschrieben hast - da bin ich aber sehr unsicher.

so, alles sehr grob und unsicher - im kern würde ich sagen stimmt was ich geschrieben habe, in den feinheiten sicher nicht . . .
korrekturen und wichtige ergänzungen sind willkommen - ansonsten empfehle ich sich durch die recht ausufernden links zu lesen

grüsse

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