Fuchs WohnbauRente

Ich möchte mir demnächst eine Immobilie zulegen.
Wichtig für mich ist dabei die Zinsbindung über die gesammte Laufzeit.
Von der Volksbank wurde mir das Tilgungaussetzungdarlehen Fuchs WohnbauRente empfohlen, obwohl ich ausdrücklich gesagt habe, dass ich keinen Riestervertrag möchte.(wegen der nachgelagerten Besteuerung und den Nachteilen beim späteren Verkauf)
Der Berater sagte mir, das kein Wohnförderkonto angelegt wird, solange ich die Zulagen nicht beantrage und nichts steuerlich geltend mache.
Ist das wirklich so?
Kann mir jemand sagen, wann das Wohnförderkonto angelegt wird? Bei Vertragsabschluss oder tatsächlich erst wenn man Zulagen beantragt und den Vertrag bei der Steuer angibt?

Gruß Mario

Hallo,

leider kann ich zu diesem Produkt der Volksbank keine Auskunft/Antwort geben, da mir das Kleingedruckte etc. unbekannt ist.
Viele Grüße

Ich möchte mir demnächst eine Immobilie zulegen.
Wichtig für mich ist dabei die Zinsbindung über die gesammte
Laufzeit.
Von der Volksbank wurde mir das Tilgungaussetzungdarlehen
Fuchs WohnbauRente empfohlen, obwohl ich ausdrücklich gesagt
habe, dass ich keinen Riestervertrag möchte.(wegen der
nachgelagerten Besteuerung und den Nachteilen beim späteren
Verkauf)

Der Berater scheint doch ein ziemlicher Idiot zu sein… wenn kein Riester-Vertrag… weshalb dann immer noch Tilgungsaussetzung? Außerdem denk bitte logisch: Gesamte Laufzeit mit Zinsbindung … ohne Tilgung … das Darlehn läuft ja ewig … und Du zahlst immer brav Zinsen … irgendwas passt hier nicht !!

Der Berater sagte mir, das kein Wohnförderkonto angelegt wird,
solange ich die Zulagen nicht beantrage und nichts steuerlich
geltend mache.
Ist das wirklich so?
Kann mir jemand sagen, wann das Wohnförderkonto angelegt wird?
Bei Vertragsabschluss oder tatsächlich erst wenn man Zulagen
beantragt und den Vertrag bei der Steuer angibt?

Gruß Mario

Verzeih mir, Mario … aber hier steht eine ganze Menge komisches (um nicht zu sagen „dummes“) Zeug auf einem Haufen… die Kreditart passt nicht … die Zinsbindung dazu ist Quatsch … und Deine Exkursion über „nachgelagerte“ Besteuerung …
Mein Tipp: Nachgelagerte Besteuerung lässt sich am Leichtesten umgehen, wenn mann gar nix hat zum Versteuern … ergo keine Steuerlast… dafür später aber auch nix zum Fressen … Glückwunsch …

und nix für ungut … und den Volksbank-Fuzzy kannste in die Ecke treten … der hat Verkauf gelernt… aber nie un nimmer Beratung … feiner Unterschied…

Hallo Mario,

zunächst würde ich mir einmal Gedanken über den Berater machen, wenn er Deine Wünsche ignoriert bzw. er Dir nicht alle Varianten eines privat finanzierten Wohnungsbaus gegenüberstellt.

Was Deine Frage angeht, so handelt es sich hier nur um ein fiktives Konto, auf dem Deine staatlich geförderte Tilgunsleistung ( also Dein Eigenbeitrag )sowie die staatlichen Zulagen erfasst werden,um nachgelagert besteuert zu werden. Hier wird also kein echtes Kapital eingezahlt - sondern das ist nur ein imaginäres Konto. " Aktiv" wird es dann, wenn Deine Riesterbeiträge fließen - ( noch mal - die fließen da nicht rein - sondern werden nur erfastt ) . DAs gilt auch für Deine Zulagen - sofern Du diese beantragst ( erfolgt in der Regel durch einen einmaligen Dauerzulageantrag )
Du kannst Dich gerne an mich driekt wenden. www.tuerk-versicherungen.de oder schreib eine eMail an: [email protected]
gruß
johannes

Hallo,
vielen Dank für die Anfrage. Das Wohnförderkonto dient ja als Berechnungsgrundlage für die nachgelagerte Besteuerung und steht in direktem Zusammenhang mit den Zulagen und Steuerbegünstigungen. Nur steuerlich und durch Zulagen begünstigte Beiträge sind hier relevant für die nachgelagerte Besteuerung. Werden die Fördermöglichkeiten von Ihnen nicht in Anspruch genommen, geht auch nichts „steuerlich Belastendes“ in das Konto ein.
Abgesehen davon sollten Sie sich in jedem Fall mindestens zwei weitere Konkurrenzangebote für Ihre Finanzierung einholen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben und wünsche ein gutes Händchen bei der Entscheidung.
Viele Grüße
D.Homeister
Hamburg

Hallo Mario,

Vorab eine Frage: Warum sollst du einen Wohnriester abschließen, wenn du dann keine Förderungen in Anspruch nimmst??? Dann wohl eher einen „normalen“ Bausparvertrag.

Zum Wohnriester: In aller Regel überwiegen die Zuschüße + Steuervorteile weit gegenüber der nachgelagerten Besteuerung. Denn die Steuer kann bis zum 85 Lebensjahr jährlich zurückgezahlt werden.Da im Rentenalter der Steuersatz ja niedriger ist, überwiegt der Vorteil.
SOlange keine Förderung beantragt wird, ist laut meinem Kenntnisstand auch keine Steuerpflicht gegeben.

lg Stefan

Der Ristergeförderte Bausparvertrag ist bei der Volksbank günstiger, als der ohne Riester.
Kann das sein? Meiner Meinung nach waren solche Verträge bisher immer teurer.
Ich denk mir jetzt einfach, ich schließe den Riestergeförderten ab, beantrage nie die Zulagen, reiche keine Steuern ein und umgehe damit die nachgelagerte Besteuerung.
Somit bin ich nach 25 Jahren schuldenfrei und habe zum normalen Tarif FuchsWohnbau eine Menge Zinsen gespart.
klingt mir aber alles zu logisch und einfach, irgendwo gibt es bestimmt einen Haken.

Gruß Mario

Hallo Mario,

eine Finanzierung ist eine sehr komplexe Angelegenheit.
Hier solltest Du Dir fachlichen Rat bei einem
unabhängigen Finanzierungsspezialisten einholen, der
die natürlich auch die Vor - und Nachteile erklären
kann, die mit der Riesterförderung in diesem Bereich
zusammenhängen. Ich kann Dir einen solchen Spezialisten
gerne empfehlen, da mir selbst leider das Know How
fehlt. Ruf doch einfach kurz an: Tel.: 06058 90 64 57.

Viele Grüße

Jürgen Tolzin

Habe mir gerade den Tarif angesehen und scheinbar ist dieser Tarif tatsächlich günstiger als der Vergleichbare Fuchs Vierpromille.

Aber unter uns. Ich würde die Förderung beantragen. Dies bringt meist mehr als die Kosten die Entstehen bei der Besteuerung. Laß es dir doch durchrechnen.
Vor allem wird durch die zusätzliche Einzahlung der Förderung die Laufzeit um mehrere Jahre verkürzt. ALso auch noch eine Zinsersparnis!

Hab bei einer Familie mit 2 Kids bei 120.000 € Darlehen einen Gesamtvorteil von 72.200 € errchnet und das bei einer nachgelagerten Besteuerung von nur ca. 16.000 €…

Gruß Stefan

Hallo,

Finanztest hat in einer Ausgabe von 2009 ausführlich über Wohnriester berichtet.
Dort finden Sie ebenfalls die besten Angebote.
Leider weiß ich die Nr. nicht mehr, aber das können Sie leicht rausfinden.
Bei Wohnriester sind Sie darüberhinaus jedoch genauso steuerpflichtig wie beim >normalen

Hallo,

für eine Finanzierung stehe ich gerne zur Verfügung!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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