Hallo
Ich habe noch einen alten Füherschein,der ist 30Jahre alt,heute
sehen die ja anders aus,so kleine Kärtchen,muß ich den alten auch umschreiben lassen,oder kann ich den so lassen?
Gruß Heidi Sommavilla
Hallo Heidi,
ich würde einfach mal fragen, wie die Klassen „übersetzt“ werden.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, gehen einige Rechte verloren, ich denke im Bereich der LKWs.
Auch bei den Motorrädern ist eine Änderung geschehen.
Du hast damals eine bestimmte Genehmigung, die bestimmte Dinge umfasste, bekommen und auch dafür bezahlt, warum solltest Du dann auf diese Möglichkeiten verzichten.
Nur damit der Polizist Dein Gesicht auf dem neuen Foto besser erkennen kann?
Wenn Dir der „kleine FS“ besser gefällt und Du über die „Klassenunterschiede“ hinweg sehen kannst, ok, aber Du wirst Zeit aufwenden und Geld bezahlen müssen, also weshalb?
Gruß Volker
Ne das gibt bestandsschutz, dh. wer bestimmte rechte erworben hat, darf dieses auch weiterhin, das gibt nur einen Zusatz zu den üblichen angaben, da einige Klassen anders sind.
dh. ein Klasse 3 alt darf auch heute noch Anhänger Fahren BE und nicht nur PKW =B, ausserdem auch Mopeds bis 50 ccm (M), normale Trecker auch mit Hänger, aber nicht die Hochleistungstrecker, die gabs damals noch nicht.
Nur bei den LKW ist eine gravierende Änderung eingetreten, denn wer einen alten LKW-Schein Klasse 2 hat, muss um den ab einem gewissen Alter behalten zu dürfen regelmäßig zu eine MPU-artigen Untersuchung (Seh und hörvermögen, Reaktionsvermögen), das lohnt sich aber nur wenn manihn wirklich beruflich braucht oder noch jung genug ist, dass man sich vielleicht noch mal einen zum Umziehen oder so ausleihen will.
Ansonsten werden die geänderten gewichtsklassen für diese kleinen LKWs mit einem Zusatz auf den alten Stand gebracht, sofern nicht die neue regelung etwas besseres erlaubt. Das ist dann Verhandlungssache mit der Dame vom Amt, wo sie ihre Kreuzchen macht. Sicher gibt es irgendwo eine Vergleichstabelle. Die Magischen Grenzen von 7,5 und 12 Tonnen haben sich irgendwie geändert.
Also wenn du auf LKW oder auch Kleinbusse angewiesen bist oder dir die Optionen offen halten willst, dann mach dich vorher Schlau, was du durftest und welche Klassen das jetzt sind. Du kannst dabei die jeweils besteVersion aussuchen. dh. entweder wird die Karte auf alt getrimmt oder du übernimmst die neuen Gruppen. Bei Kleinbussen (für Großfamilie?mehr als 8 Sitze) kanns aber schwierig werden,bei den kleinen LKWs sind die Damen meist kulant (zumindest in meinem Bekanntenkreis). Nur die Anhängerteile wurden gestrichen. Das war für einen Bekannten schon ziemlich doof, da er damit seinen Nebenjob aufgeben musste, und das nur weil ihm einer das Portemonai stahl (alte Klasse 2, also echte LKW).
Bei Mopeds bleibt eigentlich alles gleich, Klasse 4 ist M und beinhaltet auch die langsameren, nur wenn es ein richtig alter grauer Lappen (also von den grauen die älteren Modellen, so bis in die 60ger) ist, dann war in KLasse 3 auch Mopeds bis 125 ccm mit drin, das heißt sogar mehr als die alte rosa Klasse 1b (80ccm), da die rosa 1b nun zu A2 oder so wurde und diese neue Klasse ebenfalls 125ccm Maschinen beinhaltet, gibts heutzutage so viele rentner auf Bauhauschoppern mit Fahrradhelm auf den Straßen… Nur für unter 18 jährige müssen die von den Stdkm gedrosselt sein auf 80km/h.
Ansonsten gibts Klasse A1 (Einsteigermotorrad unter 25 Jährig, 34PS?) und Klasse A (Alle Motorräder von 126ccm bis Hayabusa und co), gibts aber nur für Über 25 Jährige oder solche die mit dem A1 die probezeit hinter sich haben. Also beim Grauen Lappen automatisch sofern schon 1a oder 1 eingetragen war.
Gruß Susanne
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Nur bei den LKW ist eine gravierende Änderung eingetreten,
denn wer einen alten LKW-Schein Klasse 2 hat, muss um den ab
einem gewissen Alter behalten zu dürfen regelmäßig zu eine
MPU-artigen Untersuchung (Seh und hörvermögen,
Reaktionsvermögen), das lohnt sich aber nur …
Hallo,
wenn die MPU nur aus einem Test der Sinnesorgane bestehen würde, hätten eine Menge Leute ein Problem weniger.
Die MPU dient der Beurteilung der Fahreignung. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit. Zweck eines MPU-Gutachtens ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft.
Also mit MPU hat diese Nachprüfung zum Erhalt der Fahrerlaubnis (Kl.II alt) gar nichts zu tun.
Gruß
S.J.
Hallo drum schrieb ich ja auch von MPU-ARTiger Untersuchung, dh. einige Teile der Untersuchungen die auch in der MPU durchgeführt werden, werden alle2 Jahre glaube ich auch bei LKW-Fahrern über 50 durchgeführt, dh. man wird eben nicht beim (heimischen oder vorgeschriebenen Vertragsarzt)Arzt untersucht, so wie es zB. bei Frühverrentung der Fall wäre, sondern eben beim TÜV, und man macht auch nicht nur typische Medizinische Tests (zB. Sehschärfenbestimmung per Horopter, Gesichtsfelduntersuchung) sondern wird vor so einen ReaktionsGuck und Klickapparat und einen Fahrsimulator gesetzt.
Und es werden eben auch ein paar Fragen gestellt nach der Arbeitsbelastung beim Fahren, Müdigkeit etc.
Also alles in allem hat es eben schon Ähnlichkeit mit der MPU, aber da die Prüflinge eben ohne „Vorstrafe“ zur Untersuchung gebeten werden, sondern nur weil deren Arbeitsfähigkeit geprüft weerden soll, ist die Untersuchung natürlich nicht so streng, wie bei Alkoholfahrer, ist doch logisch
gruß Susanne
Jeder MPU-Kandidat würde
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