Füherschein weg wegen zu hohen THC Werten

Liebe/-r Experte/-in,

mein Freund ist am Sonntag auf der Rückfahrt von München, etwas passiert. Er hat sein Portmonaie verlorgen und konnte bei der Tankstelle nicht bezahlen.

Da er sich nicht ausweisen konnte, hat die Polizei ihn mitgenommen und einen Drogen Test gemacht.

Leider hat mein Freund daraufhin einen zu hohen THC Wert gehabt und durfte nicht mehr weiter fahren. Er hat jetzt Angst und weiß nicht genau was auf ihn zu kommmen kann.

Er will ebenfalls eine Verlustanzeige bei der Polizei stellen, da in seinem Portmonaie alle Papiere und Ausweise hatte. Soll er erstmal abwarten, oder kommt dann noch ein weiterer Test? Wie verhält man sich nach so einer Situation?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu ein paar Tips und Ratschläge geben können.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Yvonne G.

Hmm…

Ich denke die Verlustanzeige kann er unabhängig von der Sache stellen.
Und was das Fahren unter Drogen angeht: Abwarten, was da kommt. Hoffentlich kein Entzug der Fahrerlaubnis.

mfg, Jörn Otten.

Liebe/-r Experte/-in,

mein Freund ist am Sonntag auf der Rückfahrt von München,
etwas passiert. Er hat sein Portmonaie verlorgen und konnte
bei der Tankstelle nicht bezahlen.

Da er sich nicht ausweisen konnte, hat die Polizei ihn
mitgenommen und einen Drogen Test gemacht.

Ihr Freund sollte sich an einen Rechtsanwalt vorort wenden.
mfg

Leider hat mein Freund daraufhin einen zu hohen THC Wert
gehabt und durfte nicht mehr weiter fahren. Er hat jetzt Angst
und weiß nicht genau was auf ihn zu kommmen kann.

Er will ebenfalls eine Verlustanzeige bei der Polizei stellen,
da in seinem Portmonaie alle Papiere und Ausweise hatte. Soll
er erstmal abwarten, oder kommt dann noch ein weiterer Test?
Wie verhält man sich nach so einer Situation?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu ein paar Tips
und Ratschläge geben können.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Yvonne G.

Verlustanzeige auf jeden Fall machen
alles weitere entzieht sich meiner Kenntnis
mfg
Joachim

Hallo Yvonne,

ein Verlust anzeige über das Portmonaie ist nicht schlecht.
Sein Hausarzt hat auch noch die Rezepte in der Akte vermerkt, er muss diese nur vom Arzt bestättigen lassen und der Polizei bzw. Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, vorausgsetzt es Medikamente die er benötigt. In solchen fällen immer eine Anwalt hinzuziehen der sich im Verkehrsrecht gut auskennt. bitte nicht erst warten bis Behörde tätig wird sondern schnellst möglich.

mfg
Axel

Ich bin Fahrlehrer und kein Spezialist für Drogenanwendung bzw. Ahndung von Drogenmißbrauch.
Soviel kann ich jedoch jetzt schon sagen, daß es Konsequenzen hinsichtlich der Fahrerlaubnis geben wird. Schließlich ist er unter Drogeneinfluß gefahren.
Jetzt kann ich nur empfehlen einen Anwalt hinzu zu ziehen. Der Anwalt hat die Möglichkeit in die Ermittlungsakte einzusehen und so schon die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen einzuleiten.

MfG Reinhard Friedrich

Das einzige, was dein Freund machen kann, ist erst mal sauber bleiben. Und dann in 2-3 Wochen mal bei der Polizei nach den Blutwerten fragen. Dann kann man mehr sagen…

Hallo erstmal,
mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Cannabiskonsum die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen von KFZ gefordert werden kann, hat sich das BVerfG, in einer grundlegenden Entscheidung auseinandergesetzt. Das Gericht vertritt die Ansicht, " nicht bereits jeder Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, (ist) ein hinreichender Grund für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Vielmehr müssen der Entscheidung über die Anforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen. … Eine Auslegung …, wonach die Feststellung einmaligen Cannabisgebrauchs für sich genommen bereits ein hinreichend tragfähiger Anhaltspunkt, für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist, schränkt…das allgemeine Persönlichkeitsrecht übermäßig ein. Angesichts des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, sind deutlichere Anzeichen für einen Eignungsmangel zu fordern. … Abgesehen davon verletzen die angegriffenen Entscheidungen Art. 2 I GG i.V. mit Art. 1 I GG auch dadurch, dass die Gerichte eine medizinisch-psychologische Untersuchung für zulässig gehalten haben, obwohl die zuvörderst klagebedürftige Frage, ob gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken bereits durch Harn, -Blut- oder Haaranalyse hätte geklärt werden können. Eine solche Untersuchung greift wesentlich schonender in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein."
Nach § 14 I Satz 4 FeV kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden, „wenn gelegentlich Einnahme von Camnnabis vorliegt und weitere Tatsachen Zwefel an der Eignung begründen.“ Hier ist zu differenzieren zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme. Die Eignung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn regelmäßige Einnahme vorliegt. Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabais ist in der Regel die Eignung gegeben. Eine zusätzliche medizinisch-psychologische Untersuchung ist erforderlich, wenn weitere Umstände Zweifel an der Eignung begründen.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Konsum im Zusammenhang mit dem Fahren erfolgt. Deshalb enthält § 14 I Satz 4 FeV auch die Ermächtigung für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, wenn gelegentlich Einnahme festgestellt wurde.
Bezogen auf den Konsum von Cannabisprodukten ist nach dem OVG Münster davon auszugehen: „…, dass aus einer festgestellten Konzentration von Tetrahydrocanabinolcarbonsäuren ( THC-COOH ) im Blut in einer Größenordnung von deutlich mehr als 75ng/ml auf regelmäßigen Konsum von Cannabisprodukten geschlossen werden kann, ohne das es darauf ankommt, ob zusätzliche Auffälligkeiten vorliegen, die einen regelmäßigen Konsum bestätigen.“ Bei einer Konzentration von 75ng/ml THC-COOH kann daher von regelmäßigen Konsum ausgegangen werden. Hiergegen ist der regelmäßige Konsum bezogen auf nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum entnommenen Blutprobe erst ab einer THC-COOH-Konzentration von 150ng/ml als sicher nachgewiesen anzusehen.
In Anlage 4 Nr.9.2.2 i.V.m §§ 11, 13 und 14 FeV wird nunmehr bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis von der erforderlichen Eignung auszugehen, " wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust" vorkliegen.

Also abwarten was die Führerscheinstelle nun macht. In der Regel folgt jedoch nach dem Fahrverbot auch eine MPU. Frühzeitig eine Haaranalyse machen lassen, wenn zu klären ist ,ob gelegentlicher oder regelmäßiger Gebrauch von THC-Produkten.
Viel Glück dabei.
Gruß
Claus Jeske

liebe yvonne,
ich gehe mal davon aus, dass die polizei vor dem drogentest die personalien deines freundes zumindest mündlich erhoben hat, da so ein test nur sinn macht, wenn das ergebnis einer person zugeordnet werden kann. wenn dein freund der polizei gegenüber keine falschen angaben zur person gemacht hat, dann sollte er auf jeden fall den verlust seiner papiere bei der polizei melden. er muss auf grund des positiven thc nachweises allerdings mit einer anzeige wegen fahrens unter drogeneinfluss rechnen.
wenn deswegen ein bußgeld bescheid kommt (die fahrt unter drogeneinfluss also als „bewiesen“ betrachtet wird), muss er sich darauf einstellen, dass die verkehrsbehörde eine mpu anordnet. in so einer untersuchung soll dann geklärt werden, ob weitere fahrten unter drogeneinfluss zu erwarten sind oder ob dein freund die notwendigen konsequenzen gezogen hat, um so einen fehler nicht wieder zu machen.
es kommt also schon einiges auf ihn zu. je eher er sich damit auseinandersetzt und daraus angemessene lehren für die zukunft zieht, umso eher kann er diese unangenehme erfahrung hinter sich bringen.
es ist erfreulich, dass du deinem freund dabei hilfst, sich zu informieren. ich hoffe, dass er selbst auch bereit ist, sich mit dem vorfall kritisch auseinanderzusetzen und zu gucken, wo er bei sich was ändern muss (und sich nicht hinsetzt und erstmal ´ne tüte raucht), denn dann wird die mpu wohl kaum positiv ausfallen.
ich hoffe, das beantwortet deine fragen.

erst mal abwarten und dann ggf. einen Anwalt nehmen.

Grüße Robert

Hallo,

einfach mal abwarten was der Test ergeben hat.
Ansonsten wird auf ihn eine Anzeige wegen Drogenfahrt auf ihn zukommen.