Führen einer Zugmaschine

Moin,

wenn eine Zugmaschine eines LKW weniger als 7,5 t wiegt, darf ein Besitzer eines Führerscheines der Klasse 3 (PKW) diese Zugmaschine fahren, also nur die Zugmaschine, ohne Hänger.

Gandalf … mehr auf http://w-w-w.ms/a45459

Moin Gandalf,

die Führerscheinklassen beziehen sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht (neudeutsch zulässige Gesamtmasse). Nicht auf das Leergewicht.

Gruss Jakob

Moin,

die Führerscheinklassen beziehen sich immer auf das zulässige
Gesamtgewicht (neudeutsch zulässige Gesamtmasse). Nicht auf
das Leergewicht.

das mag ja für einen LKW mit fest montierter Ladefläche sein, aber eine Zugmaschine kann ich doch auch unabhängig von einem Hänger fahren.

Gandalf

Moin,

das mag ja für einen LKW mit fest montierter Ladefläche sein,
aber eine Zugmaschine kann ich doch auch unabhängig von einem
Hänger fahren.

Natürlich, aber auch eine Zugmaschine hat ein zulässiges Gesamtgewicht :wink:
Ein anderes Verfahren war (ist heute auch noch?) das Ablasten eines LKW.
Solange das Leergewicht eines LKW beispielsweise bei 4t lag, so konnte man das zulässige Gesamtgewicht per Einzelabnahme auf 7,49t zGg reduzieren. Einfach durch verringern der Nutzlast.
Habe ich also eine Zugmaschine mit nur 7t Leergewicht, so könnte ich das zGg auf 7,5t festsetzen lassen. Dann habe ich aber nur noch, ähnlich eines PKW, 500kg Nutzlast.
Das hat man früher gern bei 10t-LKW gemacht. So konnte man mit dem FS Klasse 3 einen „grossen“ LKW (im Beispiel 10t)fahren und hat im Zweifel „nur“ eine Anzeige wegen Überladung kassiert, da die Differenz vom Leergewichtes eines 10t LKW zu den für den FS Klasse 3 erlaubten 7,49t keine grosse Zuladung mehr ermöglichte. Wurde aber nicht wegen Fahrens ohne FS angeklagt.
Ich hoffe, ich habe es jetzt klarer formuliert.
Zugmaschinen allein haben aber oft schon ein Leergewicht von über 7,49t. Da geht dann natürlich nichts.

Gruss Jakob

Hallo,

eine Sattelzugmaschine darf man mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren…sofern das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine nicht über 7,5 Tonnen liegt.
Was aber bei fast allen normalen Zugmaschinen der Fall ist…

In der Theorie ja; in der Praxis allerdings wird das "zulässige Höchstgewicht (Gesamtgewicht) weitaus höher ausfallen, da auch die zugelassene „Sattellast“ einzuschließen ist, bzw. zum „zulässigen Höchstgewicht“ zählt. Das momentane tatsächliche „Istgewicht“ (je nach Zuladung) ist nur für eventuelle „Tonnagebeschränkungen“ auf diversen Straßenabschnitten, Brücken, etc. relevant. Zumeist findet sich dieses „Gesamtgewicht“ bereits in der Typenbezeichnung (also etwa "19/360) der Zugmaschine und liegt bei den meisten zweiachsigen Zugmaschinen bei etwa 19 Tonnen.

Gruß
nicolai

Hallo,

vorweg: Der Link funktioniert bei mir nicht.

Bei einer „richtigen“ Sattelzugmaschine, die zum ziehen von Aufliegern gedacht ist, wie sie pausenlos auf unseren Autobahnen fahren, stehen drei Gewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren: Leermasse (evtl. knapp unter 7,5T, evtl. aber auch an die 10T heran), Gesamtmasse (ca. 25T) und Gesamtgewicht als Sattelzug (ca. 40T).

Wenn Du als Zugmaschine so ein Fahrzeug meinst, dann klappt das nicht mit der Kl.3.

Als Zugmaschine werden aber auch deutlich kleinere Fahrzeuge zugelassen, teilweise sogar normale Quads. Da lohnt sich evtl. mal ein Blick in die Papiere.

Beste Grüße
Guido

Wieso 7,49 t?

Grüße

Moin,

Wieso 7,49 t?

Praxiswert. Laut §6 FeV zwar 7.500kg, da hast Du recht, aber in der Praxis eben 7.490kg.
Kann man in den Fahrzeugpapieren von den 7,5 Tonnern nachlesen.
Nach meiner Erfahrung haben in dieser Klasse 99% der LKW eine zGM von 7.490kg eingetragen.

Gruss Sebastian

…heißt die Formulierung eigentlich „bis 7.500 kg“ oder „bis einschließlich 7.500 kg“ ? Ich hab´ das jetzt nicht mehr so genau im Gedächtnis…

Gruß und Dank
nicolai

Moin,

…heißt die Formulierung eigentlich „bis 7.500 kg“ oder „bis
einschließlich 7.500 kg“ ? Ich hab´ das jetzt nicht mehr so
genau im Gedächtnis…

Genau heisst es in §6 FEV: „nicht mehr als 7.500kg“.

Gruss Jakob

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…danke…
Gruß
nicolai