Führen eines Seminarhauses

Hallo,

der folgender Fall sei angenommen:
Die Seminarhausbetreiber (S) unterhalten ein z.B. in Hessen liegendes Seminarhaus. Die Betreiber sind recht sparsam, ziehen Steropurdeckenverkleidungen aus den 70iger Jahren dem Anbringen von Übernachtungspreisen in den Zimmern vor und verzichten auf das Ausschildern von Rettungswegen. Aber sie fänden das Wohlbefinden ihres Hundes wichtig, der sowohl im Seminarhaus, in dessen Restaurant als auch in der Restaurantküche rumlaufen könnte.
Wäre ihr Handeln ordnungsgemäß oder welche Behörde würde im Zweifel darüber zu entscheiden haben ?

Besten Dank + Grüße
jwd

Hallo,
ianal.

Die Betreiber sind recht sparsam,

Geizig.

ziehen Steropurdeckenverkleidungen aus den 70iger Jahren dem

Brandgefahr! Nicht zulässig!

Anbringen von Übernachtungspreisen in den Zimmern vor und
verzichten auf das Ausschildern von Rettungswegen.

Spart kein Geld und ist unzulässig.

Aber sie fänden das Wohlbefinden ihres Hundes wichtig,

Wichtiger als das ihrer Gäste?

der sowohl im Seminarhaus, in dessen Restaurant als auch in der
Restaurantküche rumlaufen könnte.

Unzulässig, fehlende Hygiene.

Wäre ihr Handeln ordnungsgemäß

In keiner Weise. Und dumm noch dazu. Da kommt jeder Gast nur einmal. Jede Jugendherberge ist besser ausgestattet.

oder welche Behörde würde im
Zweifel darüber zu entscheiden haben ?

Ordnungsamt, ggf. Feuerwehr wg. Feuerpolizeilicher Abnahme.
Gruß
loderunner