Otto hat noch eine Frage, seine Frau (54) leidet unter ADHS bei Erwachsenen, kann der Führerschein weggenommen werden!? Otto
Hallo,
das geht in D nicht so einfach. Dazu müßte erstmal jemand einen Antrag stellen, dies passiert idR nur, wenn ein Unfall passiert und die Polizei erhebliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat.
Da aber selbst betagte Renter schwere Unfälle bauen können, ohne daß ihnen der FS von Amt wegen entzogen wird, brauchst Du da keine Bedenken haben.
MfG
Es ist wenig bekannt,daß der Besitzer einer Fahrerlaubnis verpflichtet ist jede Beeinträchtigung seiner Fahreignung der Behörde zu melden.
Grüße
Hallo,
Es ist wenig bekannt,daß der Besitzer einer Fahrerlaubnis
verpflichtet ist jede Beeinträchtigung seiner Fahreignung der
Behörde zu melden.
JEDE ? Wie ist das ganu geregelt ? Bitte Quellen angeben…
MfG