hatte ein „Streitgespräch“- ein Bekannter meinte mit meinem klasse 3 (neuer Führerschein) dürfte ich auch Roller mit 50ccm fahren, also die die nicht las Mofa gelten! Ich meinte NEIN- wer kann mir sagen, wer recht hat??? Gruß Ingo
es gibt ZWEI Möglichkeiten den Führerschein als „NEU“ zu bezeichnen:
Du hast den rosa Führerschein, aber die Klasse 3 (DER ist nicht so GANZ neu);
Du hast den KARTENführerschein, aber Klasse B (DAS ist der wirklich Neue).
Für BEIDE Fälle gilt aber: Dein Bekannter hat recht. Bei besagtem Roller (50ccm Hubraum, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) 45 km/h) handelt es sich um ein „Kleinkraftrad“, der mit der Fahrerlaubnisklasse M gefahren werden darf. DIESE ist in der Klasse B quasi „integriert“.
Aber ACHTUNG: Wird das Kleinkraftrad manipuliert, fährt also schneller oder hat mehr Hubraum, katapultiert man das Ganze in eine höhere Fahrerlaubnisklasse. Die Folge wäre unter Umständen „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ (Straftat!), „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“ (Straftat!) und sogar Steuerhinterziehung (ebenfalls Straftat!). Also immer schön SO lassen, wie´s gebaut worden ist!!!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
Jürgen
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Die kl. B beinhaltet immer noch die Kl. AM.
Somit sind Roller bis 50ccm und 45 km/h erlaubt.
(Auf dem Kartenführerschein kann man das sogar ablesen,auf dem „Papier“ nicht)
dein Bekannter hat Recht. Egal ob du die Klasse 3 oder die neue Klasse B hast; die Klasse M, also Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h ist inbegriffen.
Kann man aber auch hinten auf dem Checkkartenführerschein einfach sehen.
VG,
Nadine
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