Führerschein

Liebe/-r Experte/-in,

hatte ein „Streitgespräch“- ein Bekannter meinte mit meinem klasse 3 (neuer Führerschein) dürfte ich auch Roller mit 50ccm fahren, also die die nicht las Mofa gelten! Ich meinte NEIN- wer kann mir sagen, wer recht hat??? Gruß Ingo

hallo also wenn du denn 3er gemacht hast dann darfst du auch roller bis 50 ccm fahren
gruß aw

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Wenn der Roller aber nicht 49ccm sondern 50ccm hat???

Hi Ingo,

die aktuelle Fahrerlaubnisklasse B ermöglicht Dir das führen von einspurigen Kfz bis 50ccm und 45 km/h.

Hoffe das reicht um den Streit zu schlichten.

VG HerrD

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Wenn der Roller aber nicht 49ccm sondern 50ccm hat???

sagt ich doch bis 50 ccm

Hallo Ingo,

es gibt ZWEI Möglichkeiten den Führerschein als „NEU“ zu bezeichnen:

  1. Du hast den rosa Führerschein, aber die Klasse 3 (DER ist nicht so GANZ neu);
  2. Du hast den KARTENführerschein, aber Klasse B (DAS ist der wirklich Neue).

Für BEIDE Fälle gilt aber: Dein Bekannter hat recht. Bei besagtem Roller (50ccm Hubraum, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) 45 km/h) handelt es sich um ein „Kleinkraftrad“, der mit der Fahrerlaubnisklasse M gefahren werden darf. DIESE ist in der Klasse B quasi „integriert“.

Aber ACHTUNG: Wird das Kleinkraftrad manipuliert, fährt also schneller oder hat mehr Hubraum, katapultiert man das Ganze in eine höhere Fahrerlaubnisklasse. Die Folge wäre unter Umständen „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ (Straftat!), „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“ (Straftat!) und sogar Steuerhinterziehung (ebenfalls Straftat!). Also immer schön SO lassen, wie´s gebaut worden ist!!!

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
Jürgen

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Hallo, Ingo.

Ganz kurz: Du darfst mit Deiner Klasse 3 oder Klasse B auch Roller bis 50ccm fahren.

Grüsse
Michael

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Hallo Ingo !

Die kl. B beinhaltet immer noch die Kl. AM.
Somit sind Roller bis 50ccm und 45 km/h erlaubt.
(Auf dem Kartenführerschein kann man das sogar ablesen,auf dem „Papier“ nicht)

mfg
Michael

Hallo Ingo,

man darf mit dem neuen Führerschein Kl. B auch Fahrzeuge der Klasse M fahren; also auch Mopeds bis 50 cm³ und 45 Km/h

MfG

Wolfgang Firsbach

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Vielen Dank- Gruß Ingo

Vielen Dank- Gruß Ingo.

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Wenn der Roller aber nicht 49ccm sondern 50ccm hat???

sagt ich doch bis 50 ccm

Vielen Dank- Gruß Ingo

Hallo Ingo,

dein Bekannter hat Recht. Egal ob du die Klasse 3 oder die neue Klasse B hast; die Klasse M, also Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h ist inbegriffen.
Kann man aber auch hinten auf dem Checkkartenführerschein einfach sehen.

VG,
Nadine

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Vielen Dank-gruß Ingo

Klasse B - beinhaltet 50ccm !

Rolf Herbrechtsmeier

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