Hallo Ingo,
es gibt ZWEI Möglichkeiten den Führerschein als „NEU“ zu bezeichnen:
- Du hast den rosa Führerschein, aber die Klasse 3 (DER ist nicht so GANZ neu);
- Du hast den KARTENführerschein, aber Klasse B (DAS ist der wirklich Neue).
Für BEIDE Fälle gilt aber: Dein Bekannter hat recht. Bei besagtem Roller (50ccm Hubraum, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) 45 km/h) handelt es sich um ein „Kleinkraftrad“, der mit der Fahrerlaubnisklasse M gefahren werden darf. DIESE ist in der Klasse B quasi „integriert“.
Aber ACHTUNG: Wird das Kleinkraftrad manipuliert, fährt also schneller oder hat mehr Hubraum, katapultiert man das Ganze in eine höhere Fahrerlaubnisklasse. Die Folge wäre unter Umständen „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ (Straftat!), „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“ (Straftat!) und sogar Steuerhinterziehung (ebenfalls Straftat!). Also immer schön SO lassen, wie´s gebaut worden ist!!!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
Jürgen
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