Führerschein

Hallo Experten,

ich habe im Jahre 1995 meinen Führerschein der Klasse 3 erfolgreich absolviert und fahre regelmäßig Fahrzeuge > 3,5 t (und bin es auch früher schon gefahren).

Wenn ich meinen Führerschein jetzt im Jahr 2000 habe umtauschen lassen.
Welche Führerscheinklassen stehen mir definitiv zu? Welche hätte ich gesondert beantragen müssen? Muss ich etwas gesondert beantragen?

Immerhin wollte ich ihn ja 1:1 umtauschen lassen.

Danke und Gruß
Marco

hi marco,

sollte alles automatisch gehen… du bekommst dann:

B = PKW
C1 = kleiner LKW (Transporter)
BE = Pkw mit Anhänger
C1E = logo, der transp. mit anh.
M = mofa
L = landmasch.

was du nicht bekommst: 2rad (also A), LKW (C, CE) busse (D1, D, D1E, DE), traktor (T).

mfg vom

showbee

Hi Bee,

sollte alles automatisch gehen… du bekommst dann:

B = PKW
C1 = kleiner LKW (Transporter)
BE = Pkw mit Anhänger
C1E = logo, der transp. mit anh.
M = mofa
L = landmasch.

Soweit klar.

was du nicht bekommst: 2rad (also A),

Auch klar…

LKW (C, CE)

Ich fragte wegen dem ersteren, da der BGS gestern meinte: mit 3 bekommen sie auch C.

Gruß
Marco

rehi,

habe im netz folgendes gefunden:

http://www.bremen.de/info/skp/stadtamt/weitermitalte…

ist zwar von bremen, aber die grundlegenden sachen sind ja bundeseinheitlich, nur die gebühren können abweichen…

gruss vom

showbee

Hallo,

ich habe heute meinen neuen Führerschein abgeholt.
Habe 1997 Klasse 3 gemacht und habe jetzt B, C1 (mit Bemerkung: 171), BE, C1E, M und L (mit Bemerkung 174).
In der untersten Zeile steht bei 12. noch „01“.

Was haben die Bemerkungen 171, 174 und 01 zu bedeuten?

Gruß
Dany

Hallo Dany,

unter http://www.verkehrsportal.de findest du alle Vorschriften, auch die Fahrerlaubnisverordnung mit Anlagen.

Dort steht zu
171: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
(also die Möglichkeit, LKW bis 7,5 t zu fahren)

174: Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
(??)

01: Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert (also: Brille oder Kontaktlinsen sind vorgeschrieben)

Gruß
HaWeThie

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Hallo,

soweit richtig, doch die Lkw-Anhängerkombination bis 18,5t (7,5t Lkw + 11t Anhänger mit Bremse) darf er nur mit Ziffer 79 (C1E >12000kg, L