Liebe/-r Experte/-in,
Nun habe ich von der neuen Regelung gehört, daß eine
Führerscheinwiedererlangung nicht mehr der 2-Jahresfrist
obliegt. Ich hätte gern meinen Motorradführerschein wieder.
Habe davon gehört, wer zB den Busführerschein nicht mehr verlängert hat, muß ihn nun auch nicht mehr nagelneu machen, sondern nur Untersuchungsunterlagen abgeben.
Kannst Du mir weiter helfen, wie ich den Motorradführerschein
nun wiedererlangen kann und welche Voraussetzungen ich
eventuell erfüllen müßte?
Warum fragst Du nicht die Führerscheinstelle ? Die geben Dir sachneutral Auskunft, Du kannst auch ohne Scham oder schlechtes Gewissen Deine MPU-Geschichte nennen, das ist kein Hinderungsgrund für die Wiedererlangung, wenn Du alle MPU-Prüfungen positiv abgelegt hast.
Ganz genau bin ich mit der neuen Regelung noch nicht fit.
MfG