Führerschein 7,5 Jahre weg - neu machen?

Hallo Zusammen,

jemandem wurde Ende 2002 (genaues Datum kann ich leider nicht liefern) der Führerschein wegen eines „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ entzogen. Strafe: 2 Jahre Führerscheinentzug + Geldbuße.
Nach gesundheitlichen Problemen konnte diese Personen jetzt Anfang 2010 die MPU machen und alles ist soweit ok. Alle Daten sind auf dem Weg zur Führerscheinstelle, doch nun steht die Frage im Raume: Führerschein neu machen oder nicht?
Irgendwo in den Weiten des Internets geistern Aussagen einer 2-Jahres-Frist umher die es nicht mehr gibt, anderswo wird gesagt das auf jeden Fall eine neue Prüfung abgelegt werden muss.
Was ist denn jetzt richtig? Wer Weiss Was?

Gruß
Thomas

Hallo

Nach gesundheitlichen Problemen konnte diese Personen jetzt
Anfang 2010 die MPU machen und alles ist soweit ok. Alle Daten
sind auf dem Weg zur Führerscheinstelle, doch nun steht die
Frage im Raume: Führerschein neu machen oder nicht?
Irgendwo in den Weiten des Internets geistern Aussagen einer
2-Jahres-Frist umher die es nicht mehr gibt, anderswo wird
gesagt das auf jeden Fall eine neue Prüfung abgelegt werden
muss.

Es muss keine Führerscheinprüfung abgelegt werden wenn das MPU Gutachten ohne Einschränkungen positiv ist. Also hin zur FES und einen neuen Schein beantragen. Dazu muss die Führerscheinakte vorliegen, dürfte aber auch zur MPU nötig gewesen sein, und deshalb vorhanden sein.

Gruss vonsales

Hi,

diese 2Jahresfrist wurde vor einigen Jahren abgeschafft.

Die Führerscheinstelle „kann“ auf eine neue Prüfung verzichten. Sie kann auch Auflagen machen, wie z.B. einige Stunden Fahrunterricht nehmen.

Bis 10 Jahre ist es meist kein Problem ohne Prüfung eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Nur darauf achten das alle bisherigen Klassen eingetragen werden. Hatte einer früher Klasse 3 und beantragt nur Klasse B, dann darf er auch nur Pkw fahren und keine 7,5t Lkw.

Q-Gruß

hallo,
und auch daran denken, dass diese neubeantragung als neuantrag zu verstehen ist. also sehtest und 1. hilfeschein vorlegen.
hauptmann