Hallo
ich mache gerade meinen Führerschein ab 17.
Ich wohme ca. 25 km. von meiner Ausbildungsstelle entfernt. Das Problem ist nur das ich um 7 Uhr morgens anfangen muss, aber die Busse erst ab 6.50 Uhr fahren. Zurzeit fahre ich noch mit meinem Vater, doch da gibt es jetzt auch immer mehr Probleme.
Jetzt habe ich gelesen das man eine Ausnahmegenemigung stellen kann, dass man auch schon mit 17 allein zu Arbeitsstelle fahren kann.
Habt jemand damit Erfahrung?
Gruß Florian
Hallo Florian,
da würde ich mir keine grossen Hoffnungen machen.
Die Behörde wird argumentieren dass diese Fahrzeit bereits vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bekannt war und Du ja notfalls auch mit einem Moped/Mofa fahren könntest.
Ich würde die Führerscheinstelle des zuständigen Landkreises/Stadt anrufen und dort erfragen ob für diesen Fall eine Ausnahmegenehmigung erteilt würde. Eine generelle gesetzliche Grundlage gibt es m.E. nicht. Das können die Behörden nach eigenem Ermessen befürworten oder ablehnen.
Aber soweit ich informiert bin werden Ausnahmegenehmigungen generell
sehr streng gehandhabt.
Gruss Sebastian