Hallo,
wegen Fahrerflucht muss ich meinen Führerschein
2 Monate abgeben. Habe nun den Vollstreckungsbescheid der Staatsanwaltschaft mit Bezug auf die Geldstrafe und eben der Entziehung der Fahrerlaubnis für 2 Monate. Geldstrafe ist schon überwiesen.
Meine Frage lautet nun, ab wann muss ich den Führerschein abgeben, sofort ( aufgrund des Vollstreckungsbescheides ) oder gibt es eine Frist in welcher ich Spielraum habe.
Ich danke für Ihre/Eure Hilfe
Gruß
Allan Harper