Führerschein abgeben

Hallo,

wegen Fahrerflucht muss ich meinen Führerschein
2 Monate abgeben. Habe nun den Vollstreckungsbescheid der Staatsanwaltschaft mit Bezug auf die Geldstrafe und eben der Entziehung der Fahrerlaubnis für 2 Monate. Geldstrafe ist schon überwiesen.

Meine Frage lautet nun, ab wann muss ich den Führerschein abgeben, sofort ( aufgrund des Vollstreckungsbescheides ) oder gibt es eine Frist in welcher ich Spielraum habe.

Ich danke für Ihre/Eure Hilfe

Gruß

Allan Harper

Frag das gericht ich glaube es gibt da fristen

Frag das gericht ich glaube es gibt da fristen

Vielen Dank, das werde ich tun.

Gruß

Allan Harper