Hallo,
Wenn du mit „Paß“ wieder den Führerschein meinst, dann muss
der nur geändert werden, wenn er nicht auf deinen Geburtsnamen
ausgestellt ist und dein Geburtsname nicht in deinem
Personalausweis/Pass eingetragen ist.
Im Führerschein muss der Name nach Heirat nicht geändert werden. Nur in den KfZ-Papieren.
http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_de…
TM