Ich hörte, daß eine Person den Eintrag bzw. gleich den ganzen Führerschein ändern lassen muß, wenn sich eine Kondition geändert hat.
So steht z.b. in dem Paß, daß beim Fahren geeignete Sehhilfen zu tragen sind. Der Paßinhaber hat sich aber die Augen lasern lassen und hat nun volle Sehstärke, sodaß der Paß nun quasi ungültig ist.
Eine Änderung des Passes ist meines Wissens hier aber vorgeschrieben.
Was aber, wenn demnächst z.b. eine Hochzeit ansteht - auch hier wird doch der Paß geändert werden müssen wegen der Namensänderung.
Blöde ist nur, daß erste Paßkorrektur am besten gestern schon geschehen sein sollte, die nächste aber erst in wenigen Monaten erfolgt.
Der Paßinhaber fragt sich nun, ob es legitim wäre, die zwei Änderungen in einem Rutsch (und damit finanziell günstiger) kurz nach der Hochzeit passieren zu lassen und in der Zwischenzeit zwar mit dem „Sehhilfe“-Eintrag im Pass, aber mit einem im Portemonaie liegendem Attest vom Augenarzt, weiter Auto fahren zu dürfen?
Für sachdienliche Hinweise gibt es wie immer Sternchenhagel
So steht z.b. in dem Paß, daß beim Fahren geeignete Sehhilfen
zu tragen sind. Der Paßinhaber hat sich aber die Augen lasern
lassen und hat nun volle Sehstärke, sodaß der Paß nun quasi
ungültig ist.
Eine Änderung des Passes ist meines Wissens hier aber
vorgeschrieben.
Es wäre für den Leser leichter, wenn du das schreibst, was du auch meinst. Ein Führerschein ist kein „Pass“ und erst recht kein „Paß“. Wenn du Führerschein meinst, dann schreib das bitte auch.
Und solange im Führerschein eingetragen ist, dass du für das Führen eines KFz eine geeignete Sehhilfe brauchst wird dir bei jeder Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden, wenn du keine dabeihast. Ob du nach der OP 100% Sehkraft ohne Sehhilfe hast kann ja kein Polizist riechen. In dem Sinne sollte es schon dein eigenes Interesse sein dir ein Attest zu holen und einen neuen Führerschein zu beantragen.
Was aber, wenn demnächst z.b. eine Hochzeit ansteht - auch
hier wird doch der Paß geändert werden müssen wegen der
Namensänderung.
Wenn du mit „Paß“ wieder den Führerschein meinst, dann muss der nur geändert werden, wenn er nicht auf deinen Geburtsnamen ausgestellt ist und dein Geburtsname nicht in deinem Personalausweis/Pass eingetragen ist.
…100% Sehkraft ohne Sehhilfe
hast kann ja kein Polizist riechen.
Muß man Kontaktlinsen dann bei einer Kontrolle rausnehmen, damit der Polizist sieht, daß man sie auch wirklich trägt? Bei einer normalen Kontrolle kann der auch nicht sehen, ob die Sehhilfe geeignet ist.
mit hat mal eine KL-Trägerin erzählt, dass sie die KL rausnehmen musste um zu beweisen dass sie KL trägt. Es ist allerdings schon lange her, ob die Polizei heute geschulter ist, weiß ich nicht.
Wenn du mit „Paß“ wieder den Führerschein meinst, dann muss
der nur geändert werden, wenn er nicht auf deinen Geburtsnamen
ausgestellt ist und dein Geburtsname nicht in deinem
Personalausweis/Pass eingetragen ist.
Im Führerschein muss der Name nach Heirat nicht geändert werden. Nur in den KfZ-Papieren.
Ich hatte jahrelang nach meiner Heirat noch meinen grauen
Lappen. Bei keiner Kontrolle wurde dies jemals beanstandet.
Dann wirst du auch einen Personalausweis/Pass gehabt haben in dem auch dein Geburtsname aufgeführt war. Da der Führerschein kein Ausweisdokument ist, sondern nur der Nachweis über die Fahrerlaubnis muss er nicht den aktuellen Namen beinhalten, wenn der angegebene Name über ein Personalausweisdokument verifizierbar ist. Hat man kein entsprechendes Personalausweisdokument, dass den Geburtsnamen beinhaltet muss man eben den Führerschein oder ein Personalausweisdokument ändern/neu beantragen.
Und eben das ist unter dem von dir angeführten Link nicht berücksichtigt.
Ich hatte jahrelang nach meiner Heirat noch meinen grauen
Lappen. Bei keiner Kontrolle wurde dies jemals beanstandet.
Dann wirst du auch einen Personalausweis/Pass gehabt haben in
dem auch dein Geburtsname aufgeführt war. Da der Führerschein
kein Ausweisdokument ist, sondern nur der Nachweis über die
Fahrerlaubnis muss er nicht den aktuellen Namen beinhalten,
wenn der angegebene Name über ein Personalausweisdokument
verifizierbar ist. Hat man kein entsprechendes
Personalausweisdokument, dass den Geburtsnamen beinhaltet muss
man eben den Führerschein oder ein Personalausweisdokument
ändern/neu beantragen.
Und eben das ist unter dem von dir angeführten Link nicht
berücksichtigt.
In D besteht eine Ausweispflicht, daher erübrigt sich der Rest, da ich ja verpflichtet bin meinen Pass oder Perso zu ändern
Glaub mir doch einfach, oder liefere halt entsprechende
Gesetze/Gegenbeweise.
Was soll man dir denn glauben?
Willst du uns jetzt erzählen, dass die Angabe des geburtsnamens im Personalausweis/Reisepass Pflicht ist?
Oder weißt du eigentlich selber gar nicht so genau, worauf du hinauswillst?
Was soll man dir denn glauben?
Willst du uns jetzt erzählen, dass die Angabe des
geburtsnamens im Personalausweis/Reisepass Pflicht ist?
Oder weißt du eigentlich selber gar nicht so genau, worauf du
hinauswillst?
Wie kommst du darauf? Wo ging es um Angabe des Geburtsanamens? Ich dachte es ging um die Pflicht, den Führerschein auf den Namen nach Heirat ändern zu müssen, und dazu habe ich diese Meinung vertreten.
Wie kommst du darauf? Wo ging es um Angabe des Geburtsanamens?
Mitunter in jedem einzelnen meiner Beiträge. Blöd, wenn du das nicht bemerkt haben solltest.
Ich dachte es ging um die Pflicht, den Führerschein auf den
Namen nach Heirat ändern zu müssen,
Richtig und eine solche Pflicht besteht eben genau dann, wenn man keinen gültigen Personalausweis/Reisepass hat, der den im Führerschein angegebenen Familiennamen verifiziert (z.B. weil der Geburtsname nicht aufgeführt ist oder nach wiederholter Heirat und Namensübernahme nach Scheidung). Und das geht weder aus den von dir genannten Quellen hervor, noch aus deinen Beiträgen, ist aber elementar, wenn man eine Antwort auf die hier gestellte Frage geben will.
Gruß Andreas
PS: Es ist sicherlich angenehmer deine Beiträge zu lesen, wenn du nicht ständig irgendetwas verlinkst, was sowieso jedem klar ist.
vermutlich haben wir aneinander vorbeigeredet. Solange ich nicht verheiratet bin, bzw. durch Heirat kein Namenswechsel stattfand, ist der Name des gültigen Persos ja identisch mit dem Namen im FS.
Habe ich geheiratet und ein Namenswechsel hat stattgefunden (was ja heute nicht mehr zwingend ist), bin ich verpflichtet, den Perso zu ändern. Dann steht aber auch grundsätzlich der Geburtsname im neuen Perso.
Daher ergäbe sich dieses Problem nur, wenn man den neuen Perso mit dem neuen Namen noch nicht hat. Dann hat man ja aber immer noch den alten Perso mit dem alten Namen, bis einem der neue Perso mit neuem Namen ausgehändigt wird. Und wenn der neue Perso da ist, muss ich den alten Perso abgeben. Und in diesem moment habe ich ja wiederum einen neuen Perso mit neuem Namen auf dem der Geburtsname angegeben ist, und somit kann ich auch nachweisen, dass ich die bin, die auf dem FS steht.
Wäre diese Variante jetz ok, und einer Einigung zuträglich?
bevor ihr euch hier zerfleischt, denkt doch mal auch an Ausländer mit einem deutschen Führerschein.
Es gibt vielleicht außer Deutschland evtl. 1-2 Länder, die den Geburtsnamen -nach Eheschliessung mit Annahme eines anderen Namen-
im Pass aufführen.
Es kommt also darauf an, ob man Deutscher Staatsbürger ist (Geburtsname steht im Perso/Pass) oder Ausländer ist (mit einem Pass ohne Geburtsname).
Der/die Deutsche ändert den Führerschein nicht - der Ausländer ändert.